Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Agrarmarktstrukturgesetz beschlossen. Es soll freiwillige Mengenabsprachen am Milchmarkt zwischen Landwirten und Molkereien kartellrechtlich erleichtern. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch als Maßnahme gegen den Milchpreisverfall einer Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes zugestimmt. Danach dürfen Erzeugerorganisationen, Branchenverbände und Genossenschaften freiwillige Vereinbarungen über die Planung der Produktion von Milch und Milcherzeugnissen treffen, ohne dass es kartellrechtliche Einsprüche gibt. Die Absprachen sollen über einen Zeitraum von sechs Monaten toleriert werden.
Schmidt sieht Gesetz als Möglichkeit das Angebot zu steuern
Mit der Änderung setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine Anordnung der EU-Kommission um. „Die Lösung der Milchkrise muss im Markt selbst und durch die Beteiligten gefunden werden“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Aus seiner Sicht müssen die Wirtschaftsbeteiligten selbst für ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sorgen. Das Agrarmarktstrukturgesetz schaffe die rechtliche Grundlage dafür, dass die Milchbauern und Molkereien das Angebot besser steuern könnten.
Ostendorff will Beihilfen für Mengenreduzierung
Dem Agrarsprecher von Bündnis´90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, reicht die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes nicht aus. Er verweist nach dem Kabinettsbeschluss auf den Milchbeschluss der Agrarministerkonferenz von vergangener Woche. Diese hatte die Milchbranche zu einer freiwilligen Mengenreduzierung aufgerufen und Bundesagrarminister Christian Schmidt dazu aufgefordert, dies mit Beihilfen zu unterstützen. Außerdem hatten sie ihn beauftragt, sich für eine staatliche, entschädigungslose Reduzierung der Milchmenge auf EU-Ebene einzusetzen, sollte es bis zum Sommer zu keiner freiwilligen Mengenbegrenzung bei der Milch kommen.
„Agrarminister Schmidt muss sich jetzt an die Seite seines französischen Amtskollegen stellen und die Probleme lösen statt weiter die Bremse zu ziehen“, sagte Ostendorff. Aus seiner Sicht müsste die Bereitstellung von weiteren Hilfen für die Landwirtschaft an eine Mengenreduzierung gebunden werden. Dieser Forderung hatten sich jedoch auf der Agrarministerkonferenz nicht alle Länder angeschlossen. Sachsen-Anhalt und Sachsen hatten diese Verknüpfung in einer Protokollerklärung abgelehnt.
Gesetz könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten
Das Agrarmarktstrukturgesetz muss nun noch zur Beratung in den Bundestag. Dieser könnte es bereits im Mai beschließen. Damit wäre eine abschließende Befassung im Bundesrat im Juni möglich, so dass die Änderungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten könnten.
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