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Kabinett beschließt Veröffentlichung Ihrer Prämien

Das Bundeskabinett hat am MIttwoch die Änderung des Agrar-und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen. Die neuen EU-Bestimmungen sehen insbesondere vor, bei der Veröffentlichung der Agrar­zahlungen zukünftig wieder natürliche Personen einzubeziehen.

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Das Bundeskabinett hat am MIttwoch die Änderung des Agrar-und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen.


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Die neuen EU-Bestimmungen sehen insbesondere vor, bei der Veröffentlichung der Agrar­zahlungen zukünftig wieder natürliche Personen einzubeziehen und die einzelnen Fördermaß­nahmen differenzierter als bisher auszuweisen und zu erläutern. Mit diesen Informationen soll die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Gemeinschaftsmittel erhöht und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessert werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1.250 € erhalten, werden nur in anonymisierter Form veröffentlicht.

 

„Wir sehen die Veröffentlichung personenbezogener Daten grundsätzlich kritisch und haben daher bei der Umsetzung in nationales Recht größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt", rechtfertigte sich im Anschluss Bundesagrarminister Christian Schmidt. Wir wollen ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Empfänger von Agrar- und Fischereizahlungen veröffentlichen.“

 

Die Bedenken der Bundesregierung gegen die Offenlegung der Daten aus Datenschutzgründen wurden von der Europäischen Kommission, den anderen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nicht geteilt. Die Bundesregierung ist daher verpflichtet, das neue EU-Recht bis spätestens zum 31. Mai 2015 umzusetzen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

 

Anlass für die Neuregelung auf EU-Ebene war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2010, die die damalige Veröffentli­chungspraxis teilweise für ungültig erklärt hatte.

 

Schmidt kündigte an, dass genau beobachtet werde, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und verwendet werden. „Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Vorkehrungen durch die Veröffentlichung der Agrar- und Fischereizahlungen die Datenschutzinteressen der Bauern verletzt werden, werde ich nicht zögern, auf europäischer Ebene die erforderlichen  Änderungen der EU-Bestimmungen einzufordern“, so Schmidt.


DBV warnt: Persönlichkeitsrechte werden unzureichend berücksichtigt


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat unterdessen erneut seine Ablehnung gegenüber einer namentlichen Veröffentlichung auch von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen bekundet. Eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Ort der Landwirte unter Berücksichtigung des auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als maßgeblich erachteten Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes sei nicht zu rechtfertigen. Statistische Angaben über die Direktzahlungsempfänger einschließlich deren Zusammensetzung und Höhe würde für eine Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit völlig ausreichend sein.

 

Mit den nunmehr auch in Deutschland umzusetzenden EU-rechtlichen Vorgaben werde aus Sicht des Berufsstandes den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes nicht ausreichend Rechnung getragen. Alternative Veröffentlichungsformen zur Erreichung der Transparenzziele auch durch weniger starke Grundrechtseingriffe seien nicht ernsthaft geprüft worden.

 

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