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Bundesregierung beschließt striktere Regeln für die Antibiotikagabe an Nutztiere

Das geschäftsführende Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschlossen. Sie soll dazu führen, dass Antibiotika bei Tieren gezielter eingesetzt werden. Umstritten bei den Tierärzten ist die neue Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms.

Lesezeit: 2 Minuten

Das geschäftsführende Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschlossen. Sie soll dazu führen, dass Antibiotika bei Tieren gezielter eingesetzt werden. Umstritten bei den Tierärzten ist die neue Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms.


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Mit der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wollen Bund und Länder den Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin strikter regeln. Für Antibiotika mit besonderer Bedeutung in der Humanmedizin gilt künftig ein Umwidmungsverbot. Neu eingeführt wird außerdem eine Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms unter bestimmten Voraussetzungen. Damit sollen vor der Antibiotika Verschreibung die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet werden. Das könnte die Antibiotikavergabe verzögern und teurer machen, kritisieren Tierärzte. Sie hatten gehofft, die Bundesregierung lässt sich mit der Verordnung noch mehr Zeit und bettet sie in die ohnehin 2019 anstehende Evaluierung der Novelle des Arzneimittelgesetzes ein.


Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung enthält unter anderem die folgenden Regelungen:


  • Verbot der Umwidmung von bestimmten Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen besonders bedeutsam sind ("Reserveantibiotika").
  • Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms als wichtiges Element für die Therapieentscheidung: In bestimmten Fällen wird der Tierarzt verpflichtet, mit einem Antibiogramm die Empfindlichkeit des bakteriellen Erregers zu testen. Damit kann die Therapie optimiert und der Ausbreitung von Resistenzen entgegen gewirkt werden.
  • Festlegung von allgemeinen Grundsätzen für die Verfahren, mit denen Proben genommen, Bakterien isoliert sowie Antibiogramme erstellt werden.
  • Informations- und Nachweispflichten des Tierarztes.


Die Regelungen basieren auf Ermächtigungen des Arzneimittelgesetzes aus der 16. AMG-Novelle. Mit der Verordnung soll der dort begonnene Weg zur allgemeinen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes und zu einem besonders restriktiven Umgang mit bestimmten Wirkstoffen konsequent weitergeführt werde, heißt es im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). „Mit der Verordnung wird der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin strikter als bisher geregelt, damit Therapieoptionen erhalten bleiben“, kommentierte der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.


Da die Verordnung bereits im Bundesrat behandelt wurde und nur noch die vom Bundesrat angemahnten Änderungen am Mittwoch vom Kabinett bestätigt wurden tritt die Verordnung am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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