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EU-Agrarhaushalt: Kappung und Kürzungen wahrscheinlich

EU-Kommissionspräsident Juncker und EU-Haushaltskommissar Oettinger präsentieren am heutigen Mittwoch ihren Vorschlag für die kommende Finanzperiode 2021-2027. Unter den 7 neuen Schwerpunkten bilden „Landwirtschaft und Umwelt“ eine gemeinsame Priorität. Für den Agrarteil sind Kürzungen von 5 bis 6 Prozent vorgesehen.

Lesezeit: 4 Minuten

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger präsentieren am heutigen Mittwoch den Vorschlag der EU-Kommission für die kommende Finanzperiode 2021-2027. Unter den sieben neuen Schwerpunkten werden „Landwirtschaft und Umwelt“ eine gemeinsame Priorität bilden. Für den Agrarteil sind Kürzungen von 5 bis 6 Prozent vorgesehen. Als Konsequenz des Brexit soll bis 2027 das bisherige Rabattsystem abgeschafft werden zulasten der Nettozahler-Staaten – darunter auch Deutschland.


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Europas Landwirte gehören nicht zu den Gewinnern des neuen siebenjährigen Haushaltsrahmens der Europäischen Union (EU). Das EU-Budget 2021-2027 wartet mit neuen Schwerpunkten und Einbußen für die europäische Landwirtschaft auf. Die Schaffung der neuen Haushaltslinie „Landwirtschaft und Umwelt“ zeigt die Richtung an: Mehr als in der Vergangenheit sollen die Zahlungen an europäische Bauern, klaren Kriterien von Umwelt und Gesundheit unterworfen werden. Auch die Rechtsstaatlichkeit soll als ein Kriterium für Zahlungen aus dem EU-Haushalt herangezogen werden, wovon derzeit vor allem Polen als bisher größtes Empfängerland aus den Landwirtschafts- und Strukturfonds sowie Ungarn betroffen sein könnten.


Die EU-Kommission wird den neuen politischen Herausforderungen der EU mit sieben anstatt bisher fünf Schwerpunkten gerecht. Die sieben neuen Haushaltsschwerpunkte lauten Binnenmarkt und Digitalisierung, Strukturfonds, Landwirtschaft und Umwelt, Migration und Grenzschutz, Verteidigung sowie Nachbarschafts- und Außenpolitik.


Mitgliedstaaten müssen tiefer in die Tasche greifen zugunsten EU-Etat ab 2021


Als Ergebnis des Brexit und erwarteten Mindereinahmen durch den Austritt Großbritanniens (UK) aus der EU zum 30. März 2019 will die EU-Kommission das bisherige Rabattsystem, von dem vor allem das Vereinigte Königreich, aber auch Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Österreich profitierten, bis 2027 völlig abschaffen.


Mindereinnahmen müssen diese sogenannten Nettozahler-Staaten auch bei den Zolleinnahmen hinnehmen. Schöpften die EU-Staaten bei der Erfüllung der Zolleinnahmen zugunsten des EU-Haushaltes 20 Prozent für Verwaltungs- und Durchführungskosten ab, sollen diese Vergünstigungen den Mitgliedstaaten ab 2027 gänzlich gestrichen werden.


Damit nicht genug. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger verlangt vor allem von den Nettozahlern unter den EU-Mitgliedstaaten angesichts von zu erwartenden Mindereinnahmen von bisher errechneten 12 bis 14 Milliarden Euro durch den Brexit ab 2020 zusätzliche Einzahlungen in den EU-Haushalt ab. Waren die Transfers aus den Mitgliedstaaten in der aktuellen Haushaltsperiode, die 2020 endet, auf genau 1 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) gedeckelt, fordert EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker deutlich höhere Überweisungen an die Brüsseler Gemeinschaftskasse. Für EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger bedeutet dies, dass ohne eine Marge von 1,11 bis 1,14 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU an Beiträgen, die für die neuen politischen Herausforderungen der EU vonnöten sind, unabdingbar sind, um nicht noch weitere Kürzungen in die Substanz der sieben neuen Schwerpunkte des EU-Haushaltes vornehmen zu müssen.


Im Klartext: Sperren sich die Nettozahler-Staaten gegen eine Erhöhung der Zahlungen an Brüssel, basierend auf ihre Wirtschaftsleistung, schneiden sich die EU-Staaten ins eigene Fleisch. Der Logik des niederländischen Ministerpräsidenten, dass eine um die UK verkleinerte EU, auch über einen verkleinerten Haushalt ab 2021 verfügen solle, folgt die EU-Kommission nicht.


Klöckner wird Kappung und Kürzungen nicht aufhalten können


Und auch beim Thema Kappung im Agrarhaushalt der Zukunft gibt es für die Brüsseler Behörde ab 2021 keine Tabus mehr. Die Direktzahlungen aus der 1. Säule sollen nicht länger flächenunabhängig gezahlt werden. EU-Agrarkommissar Phil Hogan gibt seit Wochen bereits klare Signale in diese Richtung aus. Vor allem die kleinen und mittleren – sprich bäuerlichen Familienbetriebe - sollen in Zukunft von EU-Zahlungen zu allererst profitieren.


Weder Berlin noch Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner werden Kürzungen im Agrarhaushalt sowie eine Kappung in der 1. Säule aufhalten können, heißt es von EU-Diplomaten in Brüssel. Die in der öffentlichen Diskussion zirkulierende Kappungsgrenze von 60.000 Euro per annum für Zuwendungen auf Flächen gerechnet, wird aus der Umgebung des irischen Agrarkommissars nicht bestätigt. Wie die Kappungsgrenze letztlich genau ausfallen wird, bleibt den laufenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, sowie den Landwirtschafts-und Umweltorganisationen vorbehalten. Die Kappungsgrenze dürfte dabei näher bei 100.000 als bei 50.000 Euro liegen, heißt es aus Insiderkreisen. Aber hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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