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Kartellamt: Streit um Veröffentlichung von Milchpreisen geht weiter

Die Diskussion um die Veröffentlichung von aktuellen Auszahlungspreisen der Molkereien geht vorerst weiter. Ein wesentlicher Grund dafür ist offenbar, dass sich die landwirtschaftlichen Organisationen in dieser Frage nicht auf eine gemeinsame Position verständigen können.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Diskussion um die Veröffentlichung von aktuellen Auszahlungspreisen der Molkereien geht vorerst weiter. Ein wesentlicher Grund dafür ist offenbar, dass sich die landwirtschaftlichen Organisationen in dieser Frage nicht auf eine gemeinsame Position verständigen können.

 

Dies wurde gestern auf einer Pressekonferenz des Bundeskartellamtes in Bonn deutlich, auf der die Behörde ihren Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung Milch“ vorstellte.

 

So ist einerseits der Deutsche Bauernverband für die Veröffentlichung von Milchpreisvergleichen, andererseits sind der Bayerische Bauernverband, der BDM und die dem BBV nahestehende Bayern-MEG dagegen.

 

Das Kartellamt selbst spricht sich weiterhin gegen die Veröffentlichung von aktuellen Auszahlungspreisen aus, weil das den Wettbewerb zwischen den Molkereien behindern könne. Unproblematisch aus kartellrechtlicher Sicht sei die Veröffentlichung von historischen (sechs Monate alten) Milchpreisen oder von aggregierten Daten von fünf Molkereien. Der Austausch von aktuellen Daten zwischen Milcherzeugern "auf dem kleinen Dienstweg" sei erlaubt.

 

Der vollständige Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung Milch“ ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes unter www.bundeskartellamt.de abrufbar.

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