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Kartellamt kritisiert Lieferbedingungen für Rohmilch

Das Bundeskartellamt hat heute ein Sachstandspapier zu seinem Verwaltungsverfahren zu Milch-Lieferbedingungen veröffentlicht. Darin stellt die Behörde zentrale Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen dar und gibt erste Anregungen für wettbewerbsfreundlichere Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien.

Lesezeit: 3 Minuten

In dem heute veröffentlichten Sachstandspapier zu den Milch-Lieferbedingungen kritisiert das Bundeskartellamt den aktuellen Stand. Zudem gibt die Behörde erste Anregungen für bessere Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien.

 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien in Deutschland lange Kündigungsfristen und Laufzeiten aufweisen. Außerdem werden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen. Ebenso weit verbreitet ist es, dass der Milch-Auszahlungspreis erst nach der Lieferung festgesetzt wird und sich an Referenzpreisen und Marktinformationssystemen orientiert. Wir wollen jetzt die Diskussion mit der Branche über mögliche wettbewerbliche Alternativen intensivieren.“   

 

Das Bundeskartellamt führt seit April 2016 ein Verfahren zu den Lieferbedingungen für konventionell erzeugte Rohmilch. Hintergrund sind lange Kündigungsfristen für die Milcherzeuger, die im Zusammenspiel mit besonderen Marktbedingungen bei der Rohmilcherfassung zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen könnten. Insbesondere sieht die Behörde die Kombination von Vertragslaufzeit und Alleinbelieferungspflicht, die nachträgliche Preisfestsetzung und bestimmte Marktinformationssysteme als problematisch an.

 

Das Bundeskartellamt hat 89 private und genossenschaftliche Molkereien befragt, die im Jahr 2015 ca. 30,9 Mio. Tonnen Rohmilch erfassten. Dies entspricht etwa 98 % der Milchanlieferungsmenge. Die Ermittlungen haben ergeben, dass im Jahr 2015 genau 97,8% der von den Ermittlungen umfassten Rohmilchmenge Ausschließlichkeitsbindungen (Alleinbelieferungspflicht und lange Kündigunsfristen) unterlagen. Ferner ist über die Hälfte der Rohmilchmenge nur mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren kündbar. Die effektive Kündigungsfrist kann sich darüber hinaus erheblich verlängern, weil 87,5% nur einmal im Jahr kündbar sind. Insgesamt führt dies zu einer erheblichen Marktberuhigung, die sich in niedrigen Wechselquoten niederschlägt. So lag die Wechselquote im Jahr 2015 nur bei 1,0% der gesamten Rohmilchmenge.

 

In dem Papier nennt das Bundeskartellamt als Anregungen für mögliche Alternativen für die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen:

  • Grundsätzlich kürzere Kündigungsfristen für Lieferverhältnisse erforderlich.
  • Kopplung von Lieferverhältnis und Genossenschaftsmitgliedschaft lockern
  • Vielfalt der Interessenlagen beachten.
  • Festlegung der Preise vor Lieferung – auch in Festpreisvereinbarungen – wünschenswert.
  • Absicherung durch Erzeugerorganisationen.
 

Das Verfahren des Bundeskartellamtes läuft derzeit als Musterverfahren gegen die größte Molkerei in Deutschland, Deutsches Milchkontor eG. Das Verfahren kann aber auf weitere Molkereien ausgeweitet werden, sollten sich die Vorwürfe weiter bestätigen.

 

Deutliche Kritik zu den Schlussfolgerungen des Bundeskartellamtes kommen vom Milchindustrie-Verband, dem Deutschen Raiffeisenverband und vom Deutschen Milchkontor.


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Das Sachstandspapier finden Sie hier zum Download .

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