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Kein Bedarf für eine europäische Bodenschutzrahmenrichtlinie

Die von der EU-Kommission seit 2006 geplante europaweite Bodenschutzrahmenrichtlinie stößt nach wie vor auf Ablehnung. Friedhelm Decker, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), stellte am Montag im Haus der Europäischen Kommission in Berlin erneut klar, dass die deutsche Landwirtschaft beim Bodenschutz bereits sehr aktiv sei.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von der EU-Kommission seit 2006 geplante europaweite Bodenschutzrahmenrichtlinie stößt nach wie vor auf Ablehnung. Friedhelm Decker, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), stellte am Montag auf einer Tagung im Haus der Europäischen Kommission in Berlin erneut klar, dass die deutsche Landwirtschaft beim Bodenschutz bereits sehr aktiv sei.


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Beispielsweise seien die Stickstoffüberschüsse in den vergangenen Jahren deutlich reduziert worden. Die Daten über den Zustand der Umwelt belegten die erreichten Fortschritte. „Und auch die Bodenverdichtung ist in unseren vernünftig geführten Betrieb heute kein Thema mehr“, so Decker. Angesichts der Vielzahl bestehender Umweltreglements, die bereits heute direkt oder indirekt den Schutz landwirtschaftlicher Böden sicherstellen, sei eine weitere gesetzliche Vorgabe wie eine EU-Bodenrahmenrichtlinie in der Praxis kaum umsetzbar.




Von Seiten der Wissenschaft bekräftigte Prof. Tamas Harrach (em.), Institut für Bodenkunde der Universität Gießen, dass eine schädliche Bodenverdichtung im Vergleich zu vor 50 Jahren heute äußerst selten sei, die Regenwurmaktivität deutlich zugenommen habe und auch der Humusstatus der meisten Böden in Ordnung sei.


Dr. Dietrich Guth, für EU-Politik zuständiger Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschafts­ministerium, bekräftigte die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu einer EU-Bodenrahmenrichtlinie und erneuerte den Vorschlag der Bundesregierung für eine erweiterte EU-Bodenstrategie. Eine EU-Bodenrahmenrichtlinie bedeute für die Landwirtschaft einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand.




Demgegenüber verteidigte der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, Karl Falkenberg, die Pläne der EU-Kommission für eine europäische Bodenschutzrichtlinie, um eine Lücke im Umweltrecht der EU zu schließen. Er betonte aber auch, dass in Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der EU bereits eine ganze Reihe von Bodenschutzregelungen bestünden. (ad)

 

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