Rheinland-Pfalz will die Bundesklärschlammverordnung umfassend anwenden und die Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen reduzieren. Landesumweltministerin Ulrike Höfken hob hervor, dass es künftig darum gehen müsse, Klärschlamm als Rohstoff für Energie und Phosphor zu nutzen, anstatt Schadstoffe auf den Acker zu bringen. Den Kommunen sagte Höfken ihre Unterstützung für die notwendigen Anpassungen zu.
Gemäß der neuen Bundesklärschlammverordnung dürfen nach Ablauf von zwölf Jahren Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnern ihren Klärschlamm nicht mehr auf den Boden bringen. Nach 15 Jahren soll dies auch für Kläranlagen für mehr als 50.000 EW gelten. Das betrifft die 22 größten der 670 rheinland-pfälzischen Kläranlagen. In diesen fällt 40 Prozent des kommunalen Klärschlamms an. Für alle Kläranlagen gelten zudem schärfere Grenzwerte und weitere Einschränkungen. Damit werde nur die Ausbringung kleinerer Klärschlammmengen mit hoher Qualität weiter möglich bleiben. Die Kooperation soll dazu beitragen, dass regionale Initiativen weitere Maßnahmen der Entwässerung sowie der Biogaserzeugung entwickeln oder Lösungen für die thermische Klärschlammbehandlung finden und zudem die Gebühren stabil halten, so Höfken.
Eine hohe Priorität habe auch die Rückgewinnung des wertvollen Nährstoffs Phosphor. Mit Unterstützung des Landes laufen dazu bereits Projekte mit der Chemischen Fabrik Budenheim bei Mainz sowie in Pirmasens.
${intro}