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Kein Zahlungsanspruch ohne Gegenleistung!

Eine Stellungnahme des naturschutzpolitischen Direktors der Umweltorganisation EuroNatur, Lutz Ribbe: Auf top agrar-Online stand am 27. September 2012 „top agrar meint [...] die den Landwirten ausgezahlten Flächenprämien sind von der Produktion entkoppelt. Die Bauern bekommen sie unabhängig davon, ob sie Schweine mästen oder spazieren gehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Stellungnahme des naturschutzpolitischen Direktors der Umweltorganisation EuroNatur, Lutz Ribbe:



Auf top agrar-Online stand am 27. September 2012 „top agrar meint [...] die den Landwirten ausgezahlten Flächenprämien sind von der Produktion entkoppelt. Die Bauern bekommen sie unabhängig davon, ob sie Schweine mästen oder spazieren gehen.“

Das ist richtig. Und doch beschreibt dieser Satz das ganze Problem der Direktzahlungen: Es ist nicht nachvollziehbar, wofür die immer knapper werdenden Steuergelder in der EU- Agrarpolitik eingesetzt werden. Die Steuerzahler erwarten für die Direktzahlungen an die Landwirte eine konkrete Gegenleistung, die mehr sein muss als „Schweine mästen oder spazieren gehen“.



Genau deswegen will die EU-Kommission die „Zahlungsansprüche“ ab 2014 neu definieren. Das Motto heißt: „Öffentliches Geld für öffentliche Leistung.“ Das ist auch dringend geboten, denn wir haben zum Teil schwerwiegende ökologische Probleme in den Kulturlandschaften.

Das „Europäische Agrarmodell einer multifunktionalen Landwirtschaft“ heißt, ökonomische und ökologische Belange miteinander zu verknüpfen. Wir alle wissen, dass das nicht zu Weltmarktbedingungen und -preisen geht. Deshalb gibt es die Direktzahlungen. Sie sollen und sie müssen aber künftig helfen, ökologische Probleme zu lösen. Bauern, die diese gesellschaftlich erwünschten Leistungen über die klar definierten Greening-Kriterien erbringen, sollen dafür belohnt werden.



Die Botschaft ist klar: Wer öffentliche Mittel erhalten will, muss bestimmte Spielregeln einhalten. Das ist das neue Angebot der Gesellschaft an die Bauern. Dafür ist sie bereit, bis 2020 immerhin 300 Mrd. Euro auszugeben. Kein Landwirt wird übrigens gezwungen, dieses Angebot zu nutzen, jeder kann so weiter wirtschaften wie bisher. Dann aber eben ohne „Zahlungsanspruch“.



Die Umweltverbände begrüßen diesen Ansatz, auch wenn uns die vorgeschlagenen Kriterien nicht weit genug gehen. Und damit stehen wir nicht allein. So fordert z.B. der wissenschaftliche Beirat für Biodiversität beim BMELV, dass nicht auf 7 sondern auf 10 % der Flächen ökologische Belange Vorrang vor einer rein betriebswirtschaftlichen Optimierung haben sollen. Das heißt übrigens nicht, dass die Flächen stillgelegt werden müssen!



Und der Kommission Landwirtschaft beim Umweltbundesamt sind die bei der Fruchtartendiversifizierung vorgeschlagenen 70 %, die eine Fruchtart künftig noch einnehmen darf, viel zu hoch. Die Vermaisung der Landschaft wird so nicht gestoppt.



Die Landwirte sind gut beraten, die Brüsseler Vorschläge zu unterstützen. Bei den laufenden Beratungen für den EU-Haushalt bis 2020 stehen Zahlungen ohne Gegenleistungen derzeit auf dem Prüfstand. Das ist eine Konsequenz des knapper werdenden Geldes; und das ist gut so! Lutz Ribbe



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top agrar-Rubrik "Der Blick von außen"


Dieser Text stammt aus der Rubrik "Der Blick von außen", die jeden Monat in der top agrar-Heftausgabe erscheint. Hier lassen wir Kritiker zu Wort kommen und stellen die Argumente anschließend zur Diskussion. Denn: Die Landwirtschaft muss sich der Kritik stellen, denn letztendlich geht es um die Akzeptanz unserer Landwirtschaft. Wir freuen uns auf Ihre sachlichen und fairen Kommentare. Zum Thema der letzten Ausgabe.

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