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Kein zusätzliches Geld aus Brüssel für Dürreschäden in Deutschland zu erwarten

EU-Agrarkommissar Phil Hogan machte beim Landwirtschaftsministerrat zu Beginn der Woche deutlich, dass die durch die anhaltende Trockenheit verursachten Ernteausfälle und Einkommensverluste nicht durch zusätzliches Geld aus Brüssel aus dem Krisenreservemechanismus kompensiert werden können.

Lesezeit: 4 Minuten

Deutsche Landwirte können nicht auf Ausgleichszahlungen für Dürrreschäden und Ernteverluste aus Brüssel hoffen, aber die Mitgliedstaaten können Vorschusszahlungen aus der GAP leisten und Brachflächen für Weideflächen und Grünschnitt freigeben.


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EU-Agrarkommissar Phil Hogan machte beim Landwirtschaftsministerrat zu Beginn der Woche deutlich, dass die durch die anhaltende Trockenheit verursachten Ernteausfälle und Einkommensverluste nicht durch zusätzliches Geld aus Brüssel aus dem Krisenreservemechanismus kompensiert werden können. Eine entsprechende Anfrage des polnischen Landwirtschaftsministeriums wurde von der EU-Kommission negativ beschieden.

 

„Ich bin mir bewusst, dass die außergewöhnlich trockenen Witterungsbedingungen der letzten Wochen eine Reihe von EU-Staaten in Mitleidenschaft gezogen hat und viele Landwirte in eine schwierige Situation gebracht hat“, sagte Landwirtschaftskommissar Hogan in Brüssel.

 

Wegen der anhaltenden Dürresituation sei es bisher schwierig abzuschätzen, welches Ausmaß für die Getreide- und Feldfrüchteernte auf die europäischen Landwirte zukomme und welche Auswirkungen das Wetter für die Verfügbarkeit von Tierfutter nach sich ziehen werde. „Die EU-Kommission hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein volles Bild über die landwirtschaftlichen Gesamtverluste“, so Hogan.

 

Brüssel beschließt Ausnahmeregelungen für Greening-Flächen

Um die Auswirkungen dieser unüblichen trockenen Wetterbedingungen und insbesondere die negativen Effekte für die Futterversorgung für den Tierbestand zu lindern, habe die EU-Kommission Ausnahmevorschriften für verschiedene Grünland-Regeln vorgeschlagen, damit ökologische Vorrangflächen und brachliegendes Land zum Grünschnitt und für die Weidehaltung freigegeben werden können.


Der Sonderausschuss für Landwirtshaft, in dem alle EU-Mitgliedstaaten Sitz und Stimme hat, sind bereits diesem Vorschlag gefolgt und haben am 12. Juli einen entsprechenden Beschluss gefasst, der von den Mitgliedstaaten in Eigenregie umgesetzt werden kann.

 

Den Landwirten soll somit in den von Dürre betroffenen Gebieten Möglichkeiten eröffnet werden, von den Sonderflächen in der Agrarlandschaft für die Tierversorgung und Futtergewinnung Gebrauch zu machen. Bereits ab Monatsende Juli sollen diese Ausnahmeregelungen in Kraft gesetzt werden.

 

Darüber hinaus signalisierte EU-Agrarkommissar Hogan, dass die EU-Kommission grünes Licht geben werde, dass die Mitgliedstaaten Zahlungsvorschüsse aus beiden Säulen der GAP an die Landwirte in den betroffenen Mitgliedstaaten bereitstellen können, um zusätzliche Kosten zum Beispiel für Futtereinkauf, bereitstellen können. So könnten mit Billigung der Brüsseler Behörde bis 70 Prozent der jährlichen Direktzahlungen und bis zu 80 Prozent der Zahlungen aus der 2. Säule betroffen Landwirtschaftsbetrieben ausgezahlt werden im Vorgriff.

 

Für Deutschland wird diese von Brüssel eingeräumte Regelung jedoch kaum in Betracht kommen, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium die für das Haushalts- und Erntejahr 2018/19 wirksamen Zahlungen aus GAP-Mitteln üblicherweise bereits vorzeitig – nämlich bis zum 31. Dezember diesen Jahres - an die deutschen Landwirtsbetriebe ausbezahlt. Ein weiterer Kostenvorschuss noch in diesem Herbst wäre verwaltungstechnisch aufwendig und kostspielig, wie es aus dem BMEL zu erfahren ist.

 

Jeder Mitgliedstaat kann staatliche Beihilfen in eigener Regie kurzfristig beschließen

Um den betroffenen notleidenden Landwirten finanziell unter die Arme zu greifen und rasche Unterstützung zuteilwerden zu lassen, ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, durch staatliche Beihilfen für die am stärksten Betroffenen Hilfe zur Abwendung einer existenziellen Bedrohung zu gewährleisten. So sicherte Hogan gegenüber den EU-Landwirtschaftsminister zu, dass im Rahmen des EU-Beihilferechts bis zu 80 Prozent von nachgewiesenen Schäden im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen oder bis zu 90 Prozent in Gebieten von ausgewiesenen Naturkatastrophen kompensiert werden können.

 

Die EU-Kommission wolle überdies prüfen, noch bis Ende des Jahres den Plafonds für die „de-minimis-Regel (Bagatellbeihilfe) anheben werde, um auch hiermit die Liquidität der von der Dürre betroffenen europäischen Landwirtshaft zu sichern. Bisher dürfen Landwirte von den Mitgliedsstaaten innerhalb von drei Jahren bis zu 7.500 € an Unterstützung bekommen, ohne dass diese Zahlung zu einer wettbewerbsrechtlichen Verzerrung führt.

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