Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Keine Angst vor der EU-Datenschutzgrundverordnung

Es hätte keinen besseren Termin für die Weiterbildungsveranstaltung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) geben können. Just am Tag des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), am 25. Mai 2018, fanden sich etwa 80 Mitglieder des Verbandes in Koblenz zur Fortbildung zusammen.

Lesezeit: 5 Minuten

Es hätte keinen besseren Termin für die Weiterbildungsveranstaltung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) geben können. Just am Tag des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), am 25. Mai 2018, fanden sich etwa 80 Mitglieder des Verbandes in Koblenz zusammen, um sich über die Auswirkungen des neuen Datenschutzrechtes zu informieren.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Als Referent hatte der BWV einen kompetenten Koblenzer Rechtsanwalt gewinnen können. Ralf Wickert berichtete über die Regelungen der neuen Verordnung, die auf die Bauern und Winzer sowie eine Vielzahl anderer Unternehmer ab Ende Mai zukommen.


Die Veranstaltung stieß nicht zuletzt deshalb auf große Resonanz, weil derzeit viele und teils widersprüchliche Informationen kursieren, die vielfach zu großer Verunsicherung geführt haben, fasst der Bauernverband den Tag zusammen. So glauben aktuell viele direktvermarktende Betriebe oder Betreiber von Online-Shops, dass man von allen Bestands- und Neukunden eine Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen müsste. Wenn beispielsweise lediglich 10 Prozent der Kunden Einwilligungen zurücksenden würden, ergäbe sich daraus die Konsequenz, dass die übrigen 90 Prozent keine Werbemitteilungen mehr erhalten dürften.



Diese und weitere Unklarheiten griff der Referent im Rahmen eines kurzweiligen und informativen Vortrages auf und erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen der DSGVO. Danach seien verschiedene Grundsätze bei der Datenverarbeitung zu beachten, insbesondere seien die Rechtmäßigkeit, die Zweckbindung, die Datenminimierung und die Richtigkeit der Daten von Bedeutung.



So biete die DSGVO den Unternehmern neben der Einwilligung weitere Ermächtigungen zur rechtmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zitiert der BWV weiter. Dies seien zum einen die Erfüllung eines Vertrages sowie die Wahrung berechtigter Interessen. Zu den berechtigten Interessen eines Unternehmens zählten auch, Werbemaßnahmen durchführen zu dürfen, um auch künftig Aufträge zu akquirieren.



In den meisten Fällen sei es daher ausreichend, wenn ein Landwirt oder ein Winzer, seine Kunden darüber informiert, dass deren Daten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines konkreten Vertragsverhältnisses gespeichert worden seien. Wickert erläuterte, dass es grundsätzlich auch möglich sei, Werbung in gleicher Sache an einen Kunden zu versenden, da dies ein berechtigtes Interesse eines landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Betriebes sei.



Für die allermeisten Direktvermarkter heißt das, dass sie ihre Kunden lediglich im Rahmen eines Informationsschreibens darüber informieren müssen, dass die Daten gespeichert und verarbeitet werden und dass der Betroffene Auskunfts- und Löschungsrechte hat.



Eine explizite Einwilligungserklärung ist dagegen nur erforderlich, wenn sich der ursprüngliche Zweck der Datenverarbeitung ändert, etwa wenn über den Weinverkauf hinaus nunmehr andere Produkte beworben werden sollten.



Der Referent machte laut BWV überdies deutlich, welche weiteren konkreten Anforderungen künftig zu erfüllen seien. Dabei seien vor allem die von außen einsehbaren datenschutzrechtlichen Aspekte, wie die Datenschutzerklärung auf der Homepage an die neuen Regelungen anzupassen. Zu den weiteren von außen sichtbaren Punkten zähle auch der Newsletterversand. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung, bedürfe es keiner erneuten Einholung einer Einwilligung der Verbraucher, wenn diese als Bestandswerbekunden durch die Bauern und Winzer im Rahmen eines Newsletters angeschrieben würden. Dennoch müsse der Newsletter-Abonnent künftig beim Versand eines jeden Newsletters über sein Recht auf Abmeldung informiert werden.



Nur bei einer Neuanmeldung zum Newsletter müsse der Betreiber über ein sogenanntes Opt-in-Verfahren eine Einwilligung einholen. Denn ein Interessent sei schließlich nicht gleichbedeutend mit einem Kunden. Bei Kunden griffen die oben genannten anderen Rechtsgrundlagen der Erfüllung eines Vertrages bzw. der Wahrung berechtigter Interessen.



Neben dem Außenkontakt zum Kunden müssten die Bauern und Winzer jedoch auch einige interne Aspekte in der eigenen Unternehmensorganisation beachten. Wichtig sei es zunächst, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, damit die Vorgänge im eigenen Betrieb erfasst und im Zweifel Anfragen von Datenschutzbehörden beantwortet werden könnten. Darüber hinaus müssten technisch organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die beispielsweise den Zugang und den Zugriff auf die vorhandenen Daten sichern und auch bei einem Verlust von Endgeräten (z.B. Laptop oder Mobiltelefon) einen Zugriff auf Daten durch unberechtigte Personen verhindern würden.


Letztlich ging Wickert auch noch auf die Besonderheit ein, dass Pannen beim Datenschutz unverzüglich an die zuständige Behörde und gegebenenfalls auch bei den Betroffenen gemeldet werden müssen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn bemerkt wird, dass der eigene Server wurde gehackt und die Gefahr besteht, dass Kundendaten entwendet wurden.



Rechtsanwalt Wickert betonte zudem, dass ein Datenschutzbeauftragter bei kleinen direktvermarktenden Betrieben nicht zu bestellen sei, da ein solcher erst notwendig sei, wenn mindestens zehn Personen regelmäßig mit der Verarbeitung automatisierter Daten beschäftigt seien.



Abschließend wurden viele Einzelfragen diskutiert. Da der Bedarf an konkreten Hilfestellungen nach wie vor bei vielen Landwirten und Winzern vorhanden ist, wurde noch einmal auf die Checkliste zur Umsetzung der DSGVO sowie die dazugehörigen Muster des BWV verwiesen, die im Mitgliederbereich der Homepage www.bwv-net.de abgerufen werden können. Insgesamt zogen Teilnehmer und Veranstalter ein positives Fazit von der Veranstaltung. „Der heutige Vormittag hat gezeigt“ so der BWV-Datenschutzbeauftragte Pascal Kersten, „dass die EU-Datenschutzgrundverordnung keinen Anlass zur übertriebenen Sorge gibt. Erfüllt man die wichtigsten Anforderungen, dann hat es auch ein auf Abmahnung spezialisierter Anwalt schwer, gegen Bauern und Winzer vorzugehen.“

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.