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Keine Bedenken gegen MON810-Pollen in Honig

Pollen der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 darf hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt nicht anders bewertet werden als die aus der Pflanze gewonnenen Maiskörner - also „so sicher wie konventioneller Mais“. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Reaktion auf eine Anfrage der Europäischen Kommission.

Lesezeit: 2 Minuten

Pollen der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 darf hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt nicht anders bewertet werden als die aus der Pflanze gewonnenen Maiskörner - also „so sicher wie konventioneller Mais“. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Reaktion auf eine Anfrage der Europäischen Kommission.


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Wie die Behörde mit Sitz in Parma mitteilte, wurde dabei die Sicherheit von MON810-Pollen sowohl als Bestandteil von Lebensmitteln als auch bei unmittelbarem Verzehr in Betracht gezogen. Hintergrund der Stellungnahme ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September, wonach Honig, der MON810-Pollen enthält, nicht verkehrsfähig ist, weil dieser Teil der Pflanze in der EU bislang nicht ausdrücklich zum Verzehr zugelassen wurde.


Die Europäische Kommission dürfte den EFSA-Befund jetzt zum Anlass nehmen, den Einbezug von Pollen in die allgemeine Zulassung für MON810 als Futter- und Lebensmittel vorzuschlagen. Beseitigt wäre damit die Rechtsunsicherheit für Honig, der innerhalb der EU hergestellt wird - allerdings nicht für Honig aus Drittländern, der eventuell Bestandteile anderer, in Europa nicht zugelassener transgener Pflanzen enthält.


Ferner legte EFSA eine Bewertung des Berichts von Monsanto über den MON810-Anbau in der EU für das Jahr 2009 vor. Die Experten können nicht erkennen, dass es durch den GV-Mais auf den Feldern negative Effekte auf Menschen, Tiere oder die Umwelt gegeben hätte. Allerdings bemängeln sie Unstimmigkeiten in der Überwachungsmethodik. Dem US-Konzern wird aufgetragen, sich künftig enger an den einschlägigen EFSA-Leitlinien zu orientieren. Dieses Gutachten wird bei der anstehenden Neuzulassung von MON810 zum Anbau in der EU berücksichtigt. (AgE)

 

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