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Keine Rabattierung von Tierarzneimitteln

Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, gegen Rabatte bei der Abgabe großer Mengen an Antibiotika an Tierhalter vorzugehen. Das geht aus der jetzt vorliegenden Stellungnahme der Regierung zu einer Entschließung hervor, die der Bundesrat Anfang Februar dieses Jahres gefasst hat.

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Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, gegen Rabatte bei der Abgabe großer Mengen an Antibiotika an Tierhalter vorzugehen. Das geht aus der jetzt vorliegenden Stellungnahme der Regierung zu einer Entschließung hervor, die der Bundesrat im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken Anfang Februar dieses Jahres gefasst hat.


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Eine Verringerung der Verschreibung und Abgabe von antibiotischen Tierarzneimitteln ist laut Bundesregierung entgegen der Auffassung der Länderkammer über die Arzneimittelpreisverordnung nicht zu erreichen. Darüber hinaus verweist die Regierung auf ein 2017 veröffentlichtes Gutachten zur Überprüfung der Rabattierung bei der Abgabe von Tierarzneimitteln. Danach bestehe kein Zusammenhang zwischen der Rabattgewährung und dem Verschreibungsverhalten von Tierärzten. Somit gebe es keine Hinweise, dass die Gewährung von Rabatten für Tierarzneimittel mit ökonomischen Fehlanreizen verbunden sei.


Keinen Handlungsbedarf auf nationaler Ebene sieht die Bundesregierung hinsichtlich der vom Bundesrat geforderten Auflistung von sogenannten „Reserveantibiotika“, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen. Begründet wird dies mit der derzeit in der Diskussion befindlichen neuen EU-Tierarzneimittelverordnung, die aller Voraussicht nach Anfang 2019 in Kraft treten und ab 2022 anzuwenden sein werde. Laut dieser Verordnung werde die EUKommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, mit dem Reserveantibiotika bestimmt werden. Dem sollte nach Auffassung der Regierung nicht national vorgegriffen werden.

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