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Voererst keine Klage gegen Deutschland wegen Nitrat

Für die Bundesregierung gibt es am Donnerstag eine Entwarnung aus Brüssel. Das im Kollegium der EU-Kommissare trifft keine Entscheidung dazu, Deutschland wegen der Nitratwerte im Grundwasser an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Damit bleibt es vorerst beim einfachen Vertragsverletzungsverfahren.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Bundesregierung gibt es am Donnerstag eine Entwarnung aus Brüssel. Das im Kollegium der EU-Kommissare trifft keine Entscheidung dazu, Deutschland wegen der Nitratwerte im Grundwasser an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Damit bleibt es vorerst beim einfachen Vertragsverletzungsverfahren.


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Am Donnerstag gab es im Kollegium der EU-Kommissare keine Entscheidung, Deutschland wegen der Nitratwerte im Grundwasser an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf Grund der EU-Nitratrichtlinie bleibt damit zunächst auf der sogenannten Stufe 2 stehen. Diese bedeutet, dass die EU Deutschland auffordert Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Richtlinie wieder einzuhalten. Eine Klage vor dem EuGH wäre der dritte und letzte Schritt im Vertragsverletzungsverfahren und könnte Strafzahlungen nach sich ziehen.


Für die Bundesregierung bedeutet dieses Stehenbleiben eine Entwarnung. Denn derzeit liegt die neu formulierte Düngeverordnung in Brüssel zur Genehmigung (Notifizierung). Mit den Änderungen darin will Deutschland dafür sorgen, dass die Vorschriften aus der EU-Nitratrichtlinie wieder eingehalten werden. Im politischen Berlin gibt es Unstimmigkeiten dazu, wie scharf die Düngevorschriften sein müssen, um das EU-Recht wieder einzuhalten. Mit der ausbleibenden Entscheidung der EU zum Vertragsverletzungsverfahren haben die Agrarpolitiker der großen Koalition zunächst noch einmal Zeit gewonnen.


Noch ist nicht klar, wann und wie es in dem EU-Verfahren um die Verletzung der Nitratrichtlinie weiter geht. Es sei schwierig darüber zu spekulieren, wann eine Entscheidung über weitere Schritte fallen könnte, heißt es dazu in der EU-Vertretung in Berlin.


Hintergründe:



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