Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller hat Vorwürfen widersprochen, dass sie mit ihrer Förderpolitik im Bereich von Stallbauten den Koalitionsvereinbarungen zuwider handeln würde. Wie das Agrarresort am vergangenen Freitag gegenüber AGRAR-EUROPE ausführte, wurde im Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Regierung vereinbart, eine zukünftige Förderung für Stallbauten an die Einhaltung strenger Kriterien beim Tierwohl zu knüpfen. Das habe man mit den Richtlinien, die diese Woche im Begleitausschuss des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Erfurt vorgestellt würden, umgesetzt.
Thüringen will laut Ministerium künftig Stallbauten, die oberhalb der gesetzlichen Kriterien liegen, mit 20 % in der Basisförderung fördern, und wenn diese weit darüber liegen, mit 40 % in der Premiumförderung. Keller stellte dazu fest, dass Thüringen hier weit vorne im Vergleich zu den anderen, auch grün mitregierten Bundesländern sei.
Die neue Richtlinie geht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland indes nicht weit genug. Der Landesverband spricht sich vor allem für den Ausschluss der Förderung von Stallanlagen oberhalb der Schwelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie für eine Deckelung der maximalen Zuschüsse pro Vorhaben auf 750 000 Euro aus.
Keller ihrerseits betonte, dass man beim Thema Tierwohl „möglichst viele Betriebe“ in Thüringen mitnehmen müsse. Das gehe nur, wenn man ihnen Förderangebote unterbreite. Die Förderobergrenze für Stallbauten betrage in Thüringen 2 Mio Euro. Damit werde der geförderte Bau von Intensivtierhaltungen ausgeschlossen.
Für den AbL-Landesverbandsvorsitzenden Michael Grolm sind die neuen Förderpläne dagegen „ein glasklarer Offenbarungseid“. Seiner Ansicht nach kommen durch die neuen Förderrichtlinien die Mittel aus Brüssel vor allem weiter „der Agrarindustrie zugute“; bäuerliche Familienbetriebe und Neueinsteigern in der Landwirtschaft würden auch in Zukunft benachteiligt.