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Klare Forderungen aus Ostdeutschland an die Europäische Agrarpolitik

Die Agrarminister sowie die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Länder waren sich bei ihrem Treffen am 13. Juni 2018 in Schkeuditz bei Leipzig einig, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 nicht ihren Erwartungen entsprechen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarminister sowie die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Länder waren sich bei ihrem Treffen am 13. Juni 2018 in Schkeuditz bei Leipzig einig, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 nicht ihren Erwartungen entsprechen.


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Ihrer Ansicht nach seien die Pläne voll von Bürokratie, unkalkulierbar in den Details und teilweise unangemessen in ihren Festlegungen. Kritik üben die Teilnehmer des Treffens an den geplanten Kürzungen des EU-Agrarhaushalts sowie an der unzureichenden Neuorientierung. Gemeinsam soll in den Ländern eine moderne und weiterentwickelte Agrarpolitik vorangebracht werden, die sich an gesamtgesellschaftlichen Zielen orientiert und auch die Landwirte im Osten Deutschlands mitnimmt.



Die Verbraucher wünschen gesunde, regionale Produkte sowie eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft. Die Landwirte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seien bereit und in der Lage, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Allerdings dürften die Betriebe dabei nicht in ihrem unternehmerischen Handeln und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.


Die positiven Effekte, welche mit Agrarumwelt-, Klima- oder Tierschutzmaßnahmen sowie mit Projekten zur ländlichen Entwicklung erreicht werden können, würden sonst wieder verloren gehen. Die Länder bekräftigen die im November 2017 gemeinsam formulierten Thesen. Diese Grundgedanken erweitern sie nun, in Kenntnis der Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur künftigen Agrarpolitik, um folgende Forderungen:

  • Anspruchsvolle Förderziele können nur mit wirklicher regionaler Flexibilität erreicht werden. Der neu vorgesehene GAP-Strategieplan auf Bundesebene anstelle einzelner Pläne der jeweiligen Bundesländer widerspricht der föderalen Verfassung Deutschlands.
  • Die im Vorfeld angekündigte deutliche Vereinfachung und bürokratische Entlastung wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend umgesetzt. Insbesondere ist der Ergebnis- und Leistungsbezug der Förderung unzureichend. Die Verordnungsvorschläge gehen hier noch nicht weit genug, auch wenn Ergebnisorientierung und das Single-Audit-Prinzip aufgegriffen wurden. Die Teilnehmer des Treffens sprechen sich erneut für die Übernahme aller Vorschläge aus Sachsen zu einem ELER-RESET aus.
  • Für eine nachhaltige Landbewirtschaftung benötigen die Landwirte Planungssicherheit. Erwartungen, Anforderungen und Vorgaben von Seiten der Europäischen Kommission sind daher am Beginn der Förderperiode in den Verordnungstexten festzuschreiben. Ermächtigungen für nachträgliche Änderungen oder gar für rückwirkende Festlegungen wirken hier kontraproduktiv. Sie sind daher aus den Verordnungsvorschlägen zur Umsetzung der GAP zu streichen.
  • Sollte es nicht zu einer Aufstockung der Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU kommen, so sollen die dann in Deutschland eingesparten Bundesmittel zweckgebunden eingesetzt werden, zum Beispiel in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
Die Länder bekräftigen darüber hinaus ihre Forderung, Kappung, Degression oder Umverteilung von Direktzahlungsmitteln nicht EU-weit verpflichtend vorzuschreiben und die Gelder in der jeweiligen Region zu belassen. Europa und insbesondere auch Deutschland zeichnen sich aus durch eine Vielfalt an Agrarstrukturen, die individuell betrachtet werden müssen.


Eine Kappung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von der Flächenausstattung der Landwirtschaftsunternehmen wird von den ostdeutschen Ländern abgelehnt. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder erste Hektare müssten in den Bundesländern verbleiben, so die Forderung. Im Interesse eines nachhaltigen Wirtschaftens im ländlichen Raum müssten die Regionen ausreichend Spielraum erhalten.



Die Vorschläge zur künftigen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik werden jetzt im Agrarrat und im Europäischen Parlament beraten, die Beschlussfassung wird bis Mai 2019 angestrebt. Die Agrarministerinnen und -minister sowie Bauernpräsidenten der ostdeutschen Länder werden gemeinsam bei den entsprechenden Gremien für ihre Positionen eintreten. Für spätestens Anfang 2019 wurde ein weiteres Treffen vereinbart.

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