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Klarheit für den GAP-Antrag 2018

Kommende Wochen wird das Europäische Parlament den Schlussstrich unter die Änderungen fürs Greening und die Agrarzahlungen ziehen. Sie gelten bereits ab 2018. Dazu ein Kommentar des stellvertretenden Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling:

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Kommende Wochen wird das Europäische Parlament den Schlussstrich unter die Änderungen fürs Greening und die Agrarzahlungen ziehen. Sie gelten bereits ab 2018. Dazu ein Kommentar des stellvertretenden Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling:


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„Landwirte erwarten frühzeitig Klarheit, was beim GAP-Antrag gilt. Insofern ist es positiv, dass die agrarrelevanten Änderungen der EU-Omnibus-Verordnung zum Januar 2018 in Kraft treten.


Die Änderungen der förderrechtlichen Definition von Dauergrünland sind nicht der große Durchbruch. Einige nachträgliche Klarstellungen und ein Bruchteil mehr Flexibilität sind zwar positiv. An dem aus landwirtschaftlicher Sicht wenig sinnvollen starren 5-Jahres-Zeitraum ändert sich aber auch in Zukunft nichts. Hier sollte weiter über die Umstellung auf eine einfache Stichtagsregelung nachgedacht werden. Auch aus ökologischen Gesichtspunkten ist es bedenklich, dass das künftig das Pflügen als üblicher Nachweis für den Wechsel von Grünfutterpflanzen als Fruchtfolge festgelegt wird. Bund und Länder sind nun gefordert, die Änderungen beim Dauergrünland so einfach wie möglich anzuwenden.


Positiv sind die zusätzlichen Möglichkeiten bei den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Greening. Insbesondere durch brachliegende Flächen mit Honigpflanzen – sogenannte Bienenweiden – kann die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Imkern weiter ausgebaut werden. Gleiches gilt für die Durchwachsene Silphie. Die Aufwertung der ökologischen Gewichtung von stickstoffbindenden Pflanzen wie z.B. Leguminosen ist angesichts ihrer produktionsintegrierten Ökosystemleistungen logisch und richtig. Das wird das ab 2018 greifende Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF-Flächen aber nicht wettmachen. Vor allem bei den neuen ÖVF-Maßnahmen wird es darauf ankommen, dass Bund und Länder frühzeitig informieren, welche Vorgaben die Landwirte im Detail zu berücksichtigen haben.


Durch die EU-Omnibus-Verordnung haben die Mitgliedstaaten nunmehr die Möglichkeit, die umfangreiche und komplizierte Dokumentations- und Nachweisführung zum „Aktiven Betriebsinhaber“ abzuschaffen. Der Bauernverband fordert, von dieser Möglichkeit mit Wirkung für das Antragsjahr 2018 Gebrauch zu machen. Mehrere Zehntausend Betriebe können so von Antragsbürokratie entlastet werden.“

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