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Klöckner: Strukturen und Ausstattung der behördlichen Tierschutzkontrolle prüfen

Zu einer kritischen Überprüfung der Strukturen sowie Ausstattungen ihrer Tierschutzkontrollen hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Bundesländer aufgefordert.

Lesezeit: 3 Minuten

Zu einer kritischen Überprüfung der Strukturen sowie Ausstattungen ihrer Tierschutzkontrollen hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Bundesländer aufgefordert. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften müssten behördlich aufgedeckt und wirkungsvoll abgestellt werden, erklärte die Ressortchefin jetzt vor dem Hintergrund, dass in den einzelnen Bundesländern die Intervalle zwischen den Betriebskontrollen - zumindest rein rechnerisch - bis zu 48 Jahre lang sind.


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Das ging kürzlich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht hervor. Wie Klöckner unterstrich, ist die Aufdeckung von Tierschutzverstößen Aufgabe der Behörden und nicht privater Initiativen. Deshalb seien regelmäßige Kontrollen durch die Länder wichtig, auch im Sinne derer, die die Vorgaben einhielten.


Im landwirtschaftlichen Berufsstand gab es Kritik für die von der Bundesregierung herangezogene Berechnungsgrundlage. Nach Einschätzung vom Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, suggerieren die dargestellten Kontrollintervalle ein falsches Bild, unter anderem, weil alle Hobby- und Kleinhalter in der Berechnung berücksichtigt worden seien. Und diese würden in der Regel gar nicht kontrolliert. Zudem seien in die Ermittlung der Intervalle nur die unmittelbaren Tierschutzkontrollen eingeflossen, so Krüsken.


Hinzuzählen müsse man aber auch andere Kontrollen, etwa zur Einhaltung von Umweltstandards, die von externen Stellen in jedem Betrieb im ein- bis dreijährigen Rhythmus durchgeführt würden. Ähnlich äußerte sich die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

 

„Mehr“ nicht gleich „besser“


Wie die ISN betonte, sind die Vor-Ort-Kontrollen der Veterinärämter nur ein Baustein der Überwachung der Betriebe. Hinzu kämen zum Beispiel Überprüfungen, die Veterinärämter an andere Institutionen wie den Schweinegesundheitsdienst ausgelagert hätten, sowie unter anderem Kontrollen der Qualität und Sicherheit GmbH (QS).


Ferner werde jedes Schwein vor der Schlachtung von amtlichen Tierärzten auf tierschutzrelevante Befunde untersucht. Die errechneten Intervalle zeichneten demnach ein „Zerrbild“, das es in der Praxis „nicht gibt“. Dennoch sieht die ISN durchaus Optimierungspotential in der Tierschutzkontrolle bei Nutztieren. Allerdings gelte der Grundsatz, dass ein „mehr“ nicht gleich „besser“ sei. Der Fokus sollte nicht auf der nackten Erhöhung der Anzahl der Kontrollen liegen, sondern auf der weiteren Erhöhung der Effektivität. Schon heute fließe eine Vielzahl von Daten in die risikoorientiert durchgeführten Kontrollen ein. Diese müssten in Zukunft weiter vernetzt werden.

 

Sinnvoller Vergleich unmöglich


In ihrer bereits im Juli vorgelegten Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion weist die Bundesregierung darauf hin, dass die durchschnittlichen, statistisch abgeleiteten Kontrollintervalle je Betrieb zum Beispiel in Niedersachsen 21,0 Jahre umfassen, in Nordrhein-Westfalen 14,7 Jahre und in Hessen 13,8 Jahre. Sachsen-Anhalt kommt auf 24,4 Jahre, Schleswig-Holstein auf 37,3 Jahre und Bayern sogar auf 48,1 Jahre, während es im Saarland statistisch im Mittel 7,3 Jahre dauert, bis der Kontrolleur wieder vorbeikommt.


Die Bundesregierung betont, dass die Intervalllänge rein rechnerisch ermittelt worden sei, ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren wie die Risikobewertung der Höfe. Zudem sei durch die stark unterschiedlichen Betriebsgrößen keine Aussage darüber möglich, wie viele Tiere durch die Kontrollen jeweils erreicht würden. Vor diesem Hintergrund sei ein „sinnvoller Vergleich der Daten aus der Sicht der Bundesregierung nicht möglich“.

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