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Klöckner attackiert Nahles wegen Mindestlohn

Mit scharfer Kritik hat die rheinland-pfälzische Oppositionsführerin Julia Klöckner auf die unnachgiebige Haltung der SPD beim Mindestlohn reagiert. „Die Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben nichts mit der Wirklichkeit in landwirtschaftlichen Betrieben zu tun“, erklärte die CDU-Politikerin.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit scharfer Kritik hat die rheinland-pfälzische Oppositionsführerin Julia Klöckner auf die unnachgiebige Haltung der SPD beim Mindestlohn reagiert. „Die Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben nichts mit der Wirklichkeit in landwirtschaftlichen Betrieben zu tun“, erklärte die CDU-Politikerin vergangene Woche in Berlin.


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Sie warf Nahles vor, mit den Regelungen „weit übers Ziel hinausgeschossen“ zu haben. Dabei gehe es nicht um die Höhe des Mindestlohns oder um das Ob, „sondern um die Ausführungsbestimmungen, die die SPD-Politikerin in Eigenregie vorgenommen hat“, so Klöckner.


Nach Auffassung der Mainzer CDU-Fraktionsvorsitzenden haben sich die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohn gerade in der Landwirtschaft als praxisfern und unpraktikabel erwiesen. Beispielsweise führe die Umrechnung des üblichen Akkordlohns in den Mindestlohn zu einer ungerechten, der Leistung nicht entsprechenden Bezahlung der Saisonarbeitskräfte. Auch die strengen Vorschriften für mitarbeitende Familienangehörige seien „schlicht realitätsfern“.


Ihr Ziel sei es, bürokratische Hürden abzubauen und auf eine alltagstaugliche Anpassung der Verordnung hinzuarbeiten, betonte Klöckner. Dabei nehme man auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu  Dreyer und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken in die Pflicht. Unterdessen strebt der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig Holstein eine gerichtliche Klärung zur Fragen der Aufzeichnungspflichten an.


Aufzeichnungspflicht für alle Arbeitnehmer?


In einem Musterverfahren vor dem Finanzgericht Hamburg will der Verband klären lassen, ob Arbeitgeber in der Landwirtschaft und im Gartenbau verpflichtet sind, für alle Arbeitnehmer die Arbeitszeit aufzuzeichnen, oder nur für geringfügig Beschäftigte. Aufzeichnungen für alle Arbeitnehmer und damit auch für solche, die deutlich über dem Mindestlohn verdienen, bedeute für die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe einen erheblichen Aufwand, erläuterte der Verband.


Durch das Musterverfahren solle geklärt werden, dass während der zweijährigen Übergangszeit auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau die Arbeitszeit nur für geringfügig Beschäftigte aufzuzeichnen sei. Im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus hätten sich Arbeitgeberverband und Gewerkschaft in einem Tarifvertrag auf einen Branchenmindestlohn verständigt, der für innerhalb der gesetzlich zulässigen Übergangszeit von zwei Jahren unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro liege. Der Tarifvertrag sei vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden und spiele insbesondere für die in der Landwirtschaft und im Gartenbau beschäftigten Saisonarbeitnehmer eine Rolle.


Das Bundesarbeitsministerium vertrete die Auffassung, dass aufgrund des Branchenmindestlohns das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Anwendung finde und deshalb Aufzeichnungen für alle Arbeitnehmer der Landwirtschaft und des Gartenbaus vorzunehmen seien. Die Zollverwaltung habe sich dieser Auffassung angeschlossen. Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft hält diese Auslegung des Gesetzes eigenen Angaben zufolge für falsch und will dies gerichtlich klären lassen.


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