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Klonen: Borg für begrenzte Rindfleischkennzeichnung

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg befürwortet klare Regeln für den Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren, folgt dabei aber grundsätzlich der Linie seines Amtsvorgängers John Dalli aus dem Jahr 2011. Das geht aus einer Tischvorlage hervor, die dem Kollegium der Kommissare zu einer Orientierungsdebatte diente.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg befürwortet klare Regeln für den Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren, folgt dabei aber grundsätzlich der Linie seines Amtsvorgängers John Dalli aus dem Jahr 2011. Das geht aus einer Tischvorlage hervor, die dem Kollegium der Kommissare zu einer Orientierungsdebatte diente.


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Danach zeigt sich Borg offen, das Klonen für die Nutztierhaltung innerhalb der EU ebenso zu verbieten wie den Import lebender Klone und die Verwendung des Fleischs dieser Tiere für die Nahrungsmittelproduktion. Mit Blick auf die wesentlich wichtigere Frage, wie mit natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere umgegangen werden soll, kann sich Borg eine Kennzeichnungspflicht für frisches Fleisch von Rindern der unmittelbar folgenden Generation vorstellen, einschließlich verschärfter Rückverfolgungsauflagen für Zuchtmaterial.


Für zu teuer halten seine Experten hingegen die Kennzeichnung von Milch, von Fleisch in verarbeiteten Produkten oder von jüngeren Tieren als der ersten Generation. Ein Verordnungsvorschlag wird noch vor der Weihnachtspause erwartet.


Die Europäische Kommission hatte sich lange gegen separate Rechtsvorschläge für den Umgang mit der Klontechnik gesträubt. Eine kontroverse Debatte sorgte jedoch 2011 zum Scheitern der Novelle für neuartige Lebensmittel. Das Europaparlament verlangte damals weitreichende Kennzeichnungsvorschriften für zahlreiche tierische Produkte; diese Forderungen wurden jedoch weder von der Kommission noch vom Rat mitgetragen. (AgE)


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