Die Andechser Biomolkerei Scheitz darf bei ihrer Marke "Andechser Natur" künftig nicht mehr das "R"-Symbol im Kreis, das eine registrierte Wertmarke (Registered Trademark) bezeichnet, direkt auf den Begriff Andechser beziehen bzw. das Symbol neben den Markennamen setzen. Das Zeichen darf bei Milch und Milcherzeugnissen von „Andechser Natur“ lediglich für die gesamte Bildmarke verwendet werden und nicht einzelne Bestandteile herauslösen. Das haben die Richter am Landgericht München am Dienstag entschieden. Wie die WELT berichtet, hatte das Kloster Andechs über die Klostergaststätten GmbH geklagt.
Allerdings unterlag das Kloster in einem zweiten Kritikpunkt. Hierbei ging es um den Logo-Zusatz "seit 1908", den die Molkerei Scheitz einsetzt. Wegen Anmaßung von Markenrechten und irreführender Traditionswerbung wollte Andechs dieses Logo verbieten lassen, was die Richter aber ablehnten. Die Beschwerde sei unzulässig und unbegründet, hieß es.
"Wir haben lange gegen diese Markentäuschung gekämpft und sind heute eine wichtigen Schritt vorangekommen", kommentierte Kloster-Sprecher Martin Glaab das Urteil nach Angaben der Süddeutschen Zeitung. Doch auch die Molkerei Scheitz freute sich über ihren Teilerfolg: "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht in weiten Teilen unserer Argumentation gefolgt ist", sagte Molkereichefin Barbara Scheitz am Dienstag. Für sie sei die Sache damit erledigt. Seit Jahren machen Kloster und Molkerei immer wieder Schlagzeilen wegen Auseinandersetzungen vor Gericht. (ad)