Das teilte sie dem Bundesrat mit, der sich zuletzt zum Gesetzentwurf über eine Änderung der Berichtspflichten des Landwirtschaftsministeriums geäußert hatte. In dieser Gegenäußerung kündigt die Regierung an, zunächst die gesetzliche Grundlage für eine Modernisierung des Berichtswesens zu legen, um anschließend in einem zweiten Schritt zu prüfen, wie das bestehende Landwirtschaftsgesetz zu einem Landwirtschaftsgesetzbuch mit dem Schwerpunkt Entwicklung ländlicher Räume weiterentwickelt werden könne. Dabei sei zu klären, ob die Erarbeitung eines Landwirtschaftsgesetzbuchs praktikabel, durchführbar und für die Anwendung von Nutzen sei, oder eine Modernisierung des Landwirtschaftsgesetzes ins Auge gefasst werden sollte. Bei einer Modernisierung müsse der Spielraum für neue materielle Regelungen ausgelotet werden. Die Bundesregierung sagt zu, die Länder frühzeitig über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. (22.10.07)
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