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Koalition streitet weiter über Tierschutz-TÜV

Der Tierschutz-TÜV bleibt ein Zankapfel zwischen Union und SPD.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Tierschutz-TÜV bleibt ein Zankapfel zwischen Union und SPD. Überraschend wurde vergangene Woche der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der die Voraussetzungen für die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Haltungseinrichtungen von Nutztieren schaffen soll, von der Tagesordnung des Ernährungsausschusses genommen. Ursprünglich hatte der Ausschuss seine Beratungen abschließen wollen. Das Gesetz hätte dann am letzten Freitag vom Bundestag beschlossen werden sollen. Hinter der Vertagung steckt eine Auseinandersetzung über eine von der SPD gewünschte Protokollerklärung. Darin wollten die Sozialdemokraten festlegen, dass ab 2020 für Legehennen nur noch Stalleinrichtungen genutzt werden dürfen, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Die CDU/CSU war jedoch weder bereit, die Jahreszahl 2020 zu akzeptieren noch eine Verpflichtung zur Prüfung bereits bestehender Anlagen. Ihrer Meinung nach sollte die Vorschrift lediglich für Neuanlagen gelten. Ohnehin halten die meisten der zuständigen Abgeordneten in der Fraktion den Tierschutz-TÜV für überflüssig und verweisen auf den Zusammenhang mit der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Hennenhaltungsverordnung. Bereits bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Februar dieses Jahres hatte Unionsagrarsprecher Peter Bleser betont, die entsprechende Rechtsverordnung für den Tierschutz-TÜV werde erst dann den Bundesrat passieren, wenn Rheinland-Pfalz seine Klage zurückgezogen habe. Ob eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode kommt, erscheint vor diesem Hintergrund zumindest sehr fraglich.

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