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Wie geht es weiter mit der Hofabgabeklausel?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. August die Hofabgabeklausel für teilweise verfassungswidrig erklärt. Damit ist sie mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Seitdem gibt es eine heftige Diskussion in Deutschland, wie es mit der Hofabgabeklausel weitergehen soll.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. August die Hofabgabeklausel für teilweise verfassungswidrig erklärt. Damit ist sie mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Seitdem gibt es eine heftige Diskussion in Deutschland, wie es mit der Hofabgabeklausel weitergehen soll. Der Deutsche Bauernverband, die meisten Landesbauernverbände und die Landjugend stehen weiterhin zur Abgabeklausel und machen sich für eine Neufassung und Weiterführung stark.


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Es gibt aber auch viele Stimmen aus dem Berufstand, die sich für die Abschaffung aussprechen. Dazu zählen diejenigen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten haben und viele ältere Landwirte, die keinen Hofnachfolger haben und ihren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen noch eine Zeit lang weiterführen wollen oder müssen, bislang deshalb aber auf das Altersgeld verzichten müssen.


In der aktuellen Frage der Woche bei top agrar online sprechen sich über 60 % der Teilnehmer für die Abschaffung der Hofabgabeklausel aus, gut 30 % sind für eine überarbeitete Weiterführung der Abgabeverpflichtung. An der Umfrage haben über 1.500 Menschen teilgenommen. Sie ist nicht repräsentativ, gibt aber ein aktuelles Stimmungsbild wieder.


Ob der Gesetzgeber die Hofabgabeklausel tatsächlich überarbeiten wird, ist noch unklar. Eine Neuregelung wird sich aber vermutlich lange hinziehen. Denn CDU und CSU wollen an der Hofabgabeklausel festhalten und diese erneut überarbeiten. SPD, Grüne und Linke sprechen sich für die Abschaffung aus.




In der aktuellen Ausgabe des Wochenblatts für Landwirtschaftund Landleben wird der Sachverhalt wie folgt kommentiert:

 

Eine kluge Entscheidung


Ein Kommentar von Armin Asbrand, Redakteur des Wochenblatts für Landwirtschaft und Landleben:


Manchmal müssen Bauern dicke Bretter bohren, um ein Ziel zu erreichen. Einen ganzen Balken vor der Brust hatte Mitte 2009 eine Handvoll Landwirte aus Ostwestfalen, die im Wochenblatt eindringlich und ­leidenschaftlich die Abschaffung der Hofabgabeklausel im landwirtschaftlichen Altershilfegesetz forderten. „40 Jahre gezahlt – kein Cent Rente“ hieß unser damaliger Beitrag in der Ausgabe 32/2009. Er löste eine Flut von Leserbriefen aus und setzte den Bauernverband und die Politik unter Druck.

Am 9. August 2018, also neun Jahre später, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei Beschwerdeverfahren die Abgabeklausel für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße in Teilen gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz (§ 14). Zudem dürfe der Gesetzgeber die Gewährung der Rente an einen Ehegatten nicht der Entscheidung des Partners über die Hofabgabe überlassen. Die höchsten deutschen Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, das Gesetz um eine Härtefallregelung zu ergänzen.

Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung, die vielleicht nie kommen wird, ist die Hofabgabeklausel nun außer Kraft gesetzt. Das bedeutet: Landwirte oder Bäuerinnen, die ihre Altersgrenze erreicht haben und die 15-jährige Wartezeit in der Alterskasse nachweisen können, müssen ihre Flächen oder den Wald nicht mehr überschreiben oder auf neun Jahre an einen Fremden verpachten. Sie erhalten trotzdem ihre wohlverdiente Rente.


Jetzt heißt es für alle Beteiligten: den Richterspruch akzeptieren, einen kühlen Kopf bewahren und ohne Groll nach vorne blicken. Bauernverband, Landjugend und CDU/CSU-Fraktion sollten endlich einen Strich ziehen und die im Berufsstand so umstrittene Abgabeklausel endgültig beerdigen. Sie passt nicht mehr in die Zeit. Man kann Versicherten, die 40 Jahre in ein Alterssicherungssystem eingezahlt haben, mit 65 Jahren nicht ihre Rente vorenthalten. Das wird keiner anderen Berufsgruppe in Deutschland zugemutet und ist schlicht unanständig, auch wenn man die Ziele des Gesetzgebers nachvollziehen kann.


Landwirte, die keinen Nachfolger haben und jetzt ihre Rente mit vielleicht 70 Jahren doch noch erhalten, haben gewiss Grund zur Freude. Doch sie haben – wenn man ehrlich ist – nur etwas Zeit gewonnen. Irgendwann müssen sie sich doch von ihrem Besitz trennen und ihre Flächen abgeben bzw. verpachten. Vielen fällt das Loslassen schwer. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh die Weichen zu stellen und zu überlegen, wie es mit dem Hof weitergehen könnte. Was spricht dagegen, mit einer jungen Bauernfamilie in der Nachbarschaft zu kooperieren.




Hinweis der Redaktion: Gastkommentare geben nicht in allen Bereichen die Meinung der Redaktion wieder. Wir veröffentlichen sie dann, wenn wir sie für einen interessanten Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft halten.


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