Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die sogenannte De-minimis-Beihilfe von bisher 15 000 Euro auf 25 000 Euro pro Jahr anzuheben. Der Brüsseler Behörde erklärte, dass die Höhe dieses Betrags für die kommenden drei Jahre gelten solle. Die Anhebung wird voraussichtlich im Sommer von der Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten beschlossen.
Die auch als „Bagatellbeihilfe“ bekannte Summe umfasst die finanziellen Hilfen, die ein Mitgliedstaat einem landwirtschaftlichen Betrieb ohne vorherige Genehmigung durch Brüssel gewähren darf. Hierbei handelt es sich vor allem um kurzfristige Unterstützungen in Krisenjahren, um den Landwirten bei Notfällen durch Zeiten mit Liquiditätsengpässen zu helfen.
Um sicherzustellen, dass es zu keinen Marktverzerrungen kommt, will die Kommission eine zusätzliche Schutzmaßnahme einführen: Ein einziger landwirtschaftlicher Sektor soll nicht mehr als 50 % des Gesamtbetrags der nationalen De-minimis-Beihilfe erhalten.
Aus Brüssel kommt zudem der Vorschlag, ein zentrales Register einzurichten, das von den Mitgliedstaaten eingerichtet und genutzt werden muss. Dadurch soll die Überwachung der Verwendung und Verteilung der Hilfen vereinfacht werden.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hatte die Europäische Union im vergangenen Herbst dazu aufgefordert, die
De-minimis-Beihilfen auf 30 000 Euro zu erhöhen