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Kommt 2017 das staatliche Tierschutzlabel?

Verbraucher sollen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs ab 2017 anhand eines staatlichen Tierschutzlabels erkennen können, das der Tierhalter zuvor besondere Tierwohlmaßnahmen ergriffen hatte. Das hat Bundesagrarminister Christian Schmidt mitgeteilt, nachdem sein Kompetenzkreises Tierwohl genau dieses gefordert hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Verbraucher sollen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs ab 2017 anhand eines staatlichen Tierschutzlabels erkennen können, das der Tierhalter zuvor besondere Tierwohlmaßnahmen ergriffen hatte. Das hat Bundesagrarminister Christian Schmidt mitgeteilt, nachdem sein Kompetenzkreises Tierwohl am Mittwoch genau dieses gefordert hat.


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Im Abschlussbericht wird solch ein Siegel als sinnvoll erachtet, um Verbrauchern Orientierung zu geben. Erfreut darüber zeigen sich die Verbraucherzentralen. Sie hätten dies schon lange gefordert. Denn Verbraucher wollten mehr Transparenz beim Einkauf tierischer Produkte. Dass sich die Forderung auch im Bericht des Kompetenzkreises durchsetzen konnte, wertet der Bundesverband vzbv als großen Schritt in die richtige Richtung.


„Die bisherigen Selbstverpflichtungen der Industrie haben bislang unzureichende Wirkung gezeigt. Statt eines Labels, das über bestehende gesetzliche Regeln kaum hinausgeht, braucht es ambitionierte Kriterien für die Tierhaltung“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Bei einem Tierwohllabel muss es sich deshalb um ein staatliches Label handeln, um die notwendige Glaubwürdigkeit zu schaffen.“


Die Verbraucherzentralen begrüßen darüber hinaus, dass sich der Kompetenzkreis auch mit ethischen Fragen beschäftigt hat. Tierwohl müsse demnach eine hohe Priorität eingeräumt werden. Gleichzeitig müssten solche Regelungen für Landwirte aber auch für Verbraucher ökonomisch tragfähig gestaltet werden. Gegenwärtig seien laut Abschlussbericht jedoch nicht alle Haltungsbedingungen tiergerecht. Hier sieht der vzbv dringenden Handlungsbedarf.


Forderung nach EU-weiter Kennzeichnung bleibt unbeantwortet


Nicht in den Bericht aufgenommen wurde die Forderung des vzbv nach einer zusätzlichen EU-weiten Haltungskennzeichnung. „Statt nur eine nationale Kennzeichnung in Angriff zu nehmen, muss sich das BMEL auch auf EU-Ebene für eine Haltungskennzeichnung einsetzen “, so Klaus Müller weiter.

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