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Kommunen in Nordrhein-Westfalen restrukturieren Holzverkauf und Waldbetreuung

Die Kommunen in NRW wollen ihre Holzvermarktung und die Betreuung des Körperschaftswaldes neu organisieren. Ziel seien kartellrechtskonforme Strukturen bei gleichzeitigem Erhalt einer hochwertigen Waldbewirtschaftung, stellte der Geschäftsführer des Gemeindewaldbesitzerverbandes, Dr. Gerd Landsberg, klar.

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Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wollen ihre Holzvermarktung und die Betreuung des Körperschaftswaldes neu organisieren. Ziel seien kartellrechtskonforme Strukturen bei gleichzeitigem Erhalt einer hochwertigen Waldbewirtschaftung, stellte der Geschäftsführer des Gemeindewaldbesitzerverbandes Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerd Landsberg, kürzlich auf der Vorstandssitzung in Düsseldorf klar.


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Er reagierte damit auf die Ankündigung der Landesregierung von Mitte September, die kooperative Holzvermarktung für den Kommunal- und Privatwald sowie die indirekte Förderung forstlicher Zusammenschlüsse zeitnah zu beenden.


Hintergrund ist das Kartellverfahren zur gebündelten Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg, wo die Nadelrundholzvermarktung durch das Land für kommunale und private Waldbesitzer jetzt untersagt ist, wenn deren Betriebsgröße 100 ha übersteigt. Ob die „vorgelagerten forstwirtschaftlichen Dienstleistungen“ weiterhin durch die Landesbetriebe erbracht werden dürfen, hängt von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs ab, wo das Land Baden-Württemberg derzeit prüfen lässt, ob dieser Bereich dem europäischen Wettbewerbsrecht unterliegt.


Landsberg bestätigte am Donnestag die Bereitschaft der waldbesitzenden Kommunen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Künftig könnten sie sich bestehenden Organisationen, beispielsweise Forstbetriebsgemeinschaften, als „Anker“ anschließen. Das Bundeskartellamt sieht laut Verband weitere Optionen in der Mitbetreuung von kleinen kommunalen Forstbetrieben oder Forstgemeinschaften durch große kommunale oder private Forstbetriebe oder eine interkommunale beziehungsweise kommunal-private Zusammenarbeit.


Der Verbandsvorstand Bernhard Halbe führte eine Grundförderung durch das Land aber als Voraussetzung für zukunftsfeste Forstorganisationsstrukturen an. Sie müsse es den Zusammenschlüssen ermöglichen, ihre gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen. Bisher sei dies durch eine indirekte Förderung ermöglicht worden; zukünftig müsse die Unterstützung auf direktem Wege erfolgen. Als wichtige Kriterien nannte Halbe in dem Zusammenhang wenig Bürokratie, Festbetragsfinanzierung und Wahlfreiheit für die Waldbesitzer.

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