Wie das Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet, wollen die Kommunen über eine Änderung der Flächennutzungsplanung den Bau weiterer Anlagen, einschließlich Biogas, verhindern. Dies sieht der Kreislandvolkverband als massive wirtschaftliche Beeinträchtigung für die Landwirte. Der Vorwurf an die Kommunen: Missachtung der positiven Klimaschutzwirkung. Vom Baurecht her dürfen Landwirte unmittelbar am Hof und im ursächlichen betrieblichen Zusammenhang Biomasseanlagen bis 500 kW errichten. Als "landschaftsuntypische Elemente", die weder in die Nähe von Wohngebieten noch in andere geschützte Landschaftsbereiche gehören, bezeichnen die Kommunen jedoch die Anlagen. Rückenwind für die Landwirte kommt aus Vechta vom Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten. Die Forscher sehen Chancen mit verbesserten Biogasanlagen die Gülleproblematik zu lösen.
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