Die Europäische Union hat das Konsultationsverfahren über ihren Entwurf einer Durchführungsverordnung zur freiwilligen Angabe des Ursprungs oder des Herkunftsorts von Lebensmitteln eröffnet. Wie die zuständige Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission mitteilte, können noch bis zum 4. Februar Privatpersonen und Organisationen ihr Feedback dazu einreichen.
Ein Überblick über die gesammelten Rückmeldungen wird dann dem zuständigen Ausschuss vorgelegt und zusammengefasst veröffentlicht.
Mit der Verordnung sollen die Modalitäten für die Herkunftsangaben der Hauptbestandteile geregelt werden. Sie zielt darauf ab, irreführende Informationen über Lebensmittel zu vermeiden, die auf einen bestimmten Ursprung eines Lebensmittels schließen lassen, obwohl sein tatsächlicher Ursprung ein anderer ist. Dabei geht es zum einem um die Bezeichnung der geografischen Gebiete nach „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“, einzelnen Mitgliedstaaten, deren Regionen oder Drittländern.
Alternativ soll auch ein kurzer erklärender Text zur Herkunft der einzelnen Hauptzutat möglich sein. Dabei soll den Herstellern genügend Spielraum gegeben werden, falls die Herkunft der Hauptzutat schwankt oder mehrere Herkünfte gemischt worden sind.
Im Entwurfstext sind außerdem die Mindestschriftgröße und Lage im Sichtfeld der Verpackung vorgegeben. Die Informationen sollen sofort sichtbar, deutlich lesbar und gut verständlich sein. Die mit diesem Verordnungsvorschlag vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF). Die Verordnung soll ab dem 1. April 2019 EU-weit gelten.