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Kontrolleure sowie Wissenschaftler und Tierärzte für Dispensierrecht

Das Dispensierrecht in seiner jetzigen Form hat sich bewährt und soll erhalten bleiben. Das zumindest war laut dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) das Ergebnis des Fachdiskurses im Bundeslandwirtschaftsministerium zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts am vergangenen Donnerstag in Berlin.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Dispensierrecht in seiner jetzigen Form hat sich bewährt und soll erhalten bleiben. Das zumindest war laut dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) das Ergebnis des Fachdiskurses im Bundeslandwirtschaftsministerium zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts am vergangenen Donnerstag in Berlin.


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Wie bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz erklärte, ist in der sehr sachlichen Diskussion klar geworden, das Veränderungen im Dispensierrecht nicht dazu geeignet sind antimikrobielle Resistenzen zu bekämpfen. Stattdessen würde sich die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der Tierantibiotika durch solche Änderungen verschlechtern.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte unmittelbar und mittelbar betroffene Interessensgruppen eingeladen, um mit ihnen über das vom Agrarressort in Auftrag gegebene Gutachten zu den Vor- und Nachteilen des Dispensierrechts und mögliche Handlungsvarianten zu diskutieren. Zu den Eingeladenen zählten Tierärzte, Tierhalter und Landwirte, Überwachungsbehörden, Abgeordnete, Pharmahersteller und -händler, Apotheker, Wissenschaftler sowie Verbraucher- und Tierschützer.


Agrar-Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth, betonte, eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes könne nur durch die Verbesserung der Tiergesundheit erreicht werden. Im Mittelpunkt müsse die tierärztliche Bestandsbetreuung stehen, die mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) weiter gestärkt werde. Gleichwohl müsse eine nachhaltige Abnahme des Antibiotikaeinsatzes, vor allem im Bereich der Reserveantibiotika, erreicht werden.


Neben der bpt-Delegation sprachen sich laut Götz vor allem auch die Vertreter der Überwachungsbehörden und der Wissenschaft sehr deutlich für das Dispensierrecht aus. Lediglich das Bundesland Nordrhein-Westfalen habe für eine Abschaffung votiert. Flachsbarth kündigte an, das eindeutige Ergebnis des Fachdiskurses in den Bundesrat und zu den Verhandlungen im Europäischen Rat zum EU-Tierarzneimittelrecht zu tragen.


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