Rund 3,2 Mio Euro zahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) rückwirkend für das Jahr 2016 an mehr als 16 500 Versicherte aus. Das entspricht einem Betrag von durchschnittlich gut 190 Euro je Begünstigtem.
Die Kasse belohnt damit diejenigen, die keine oder ausschließlich „unschädliche“ Leistungen in Anspruch genommen haben. Insgesamt sind rund 650 000 Personen in der LKK versichert. Nach der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhalten Mitglieder der LKK, die im vorhergehenden Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, bis zu einem Monatsbeitrag zurück, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten Angehörigen in der Familienversicherung in dem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der LKK in Anspruch genommen haben.
Die Begünstigten werden nach Angaben der Sozialversicherung automatisch ermittelt und informiert. In einigen Fällen verzögere sich die Prämienauszahlung, da Nachprüfungen notwendig seien, wenn zum Beispiel ein Beitragsrückstand bestehe oder die Bankverbindung nicht bekannt sei, erläuterte die SVLFG. Unterdessen hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ihre Mitglieder an den bis zum 15. Januar 2018 fälligen Beitragsvorschuss erinnert.
Der Vorschussbetrag sei den Unternehmern bereits mit dem Beitragsbescheid im August 2017 mitgeteilt worden. Die LBG empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese stelle die pünktliche Zahlung sicher und erspare somit eventuell anfallende Säumniszuschläge.