Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Krankenkasse zahlt über 3 Millionen Euro an Versicherte zurück

Rund 3,2 Mio Euro zahlt die LKK rückwirkend für das Jahr 2016 an mehr als 16 500 Versicherte aus. Das entspricht einem Betrag von durchschnittlich gut 190 Euro je Begünstigtem. Die Kasse belohnt damit diejenigen, die keine oder ausschließlich „unschädliche“ Leistungen in Anspruch genommen haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Rund 3,2 Mio Euro zahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) rückwirkend für das Jahr 2016 an mehr als 16 500 Versicherte aus. Das entspricht einem Betrag von durchschnittlich gut 190 Euro je Begünstigtem.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Kasse belohnt damit diejenigen, die keine oder ausschließlich „unschädliche“ Leistungen in Anspruch genommen haben. Insgesamt sind rund 650 000 Personen in der LKK versichert. Nach der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhalten Mitglieder der LKK, die im vorhergehenden Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, bis zu einem Monatsbeitrag zurück, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten Angehörigen in der Familienversicherung in dem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der LKK in Anspruch genommen haben.


Die Begünstigten werden nach Angaben der Sozialversicherung automatisch ermittelt und informiert. In einigen Fällen verzögere sich die Prämienauszahlung, da Nachprüfungen notwendig seien, wenn zum Beispiel ein Beitragsrückstand bestehe oder die Bankverbindung nicht bekannt sei, erläuterte die SVLFG. Unterdessen hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ihre Mitglieder an den bis zum 15. Januar 2018 fälligen Beitragsvorschuss erinnert.


Der Vorschussbetrag sei den Unternehmern bereits mit dem Beitragsbescheid im August 2017 mitgeteilt worden. Die LBG empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese stelle die pünktliche Zahlung sicher und erspare somit eventuell anfallende Säumniszuschläge.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.