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Kreis Wittmund akzeptiert Jagdverbot aus ethischen Gründen

Der Landkreis Wittmund hat erstmals auf einer Fläche von 8 ha die Jagd untersagt. Der Eigentümer will aus ethischen Gründen die Jagd nicht länger hinnehmen. Er stellte bei dem zuständigen Landkreis einen entsprechenden Antrag, berichtet Rechtsanwalt Dr. Christoph von Katte in der Havelberger Volksstimme.

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Der niedersächsische Landkreis Wittmund hat erstmals auf einer Fläche von 8 ha die Jagd untersagt. Der Eigentümer will aus ethischen Gründen die Jagd nicht länger hinnehmen. Er stellte bei dem zuständigen Landkreis einen entsprechenden Antrag, berichtet Rechtsanwalt Dr. Christoph von Katte in der Havelberger Volksstimme.

 

Möglich macht das die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012. Der hatte bekanntlich festgestellt, dass die Verpflichtung eines Grundeigentümers, trotz entgegenstehender ethischer Bedenken die Jagd dulden zu müssen, gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

 

Flächeneigentümer mit weniger als 75 ha sind automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft und müssen die Bejagung auf ihrem Grund und Boden dulden. Der Antragsteller aus dem Kreis Wittmund beruft sich nun aber auf das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ vom 29. Mai 2013. Danach ist zur Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ein Antrag des Grundeigentümers erforderlich. Er muss seine ethischen Gründe zur Ablehnung der Jagd glaubhaft machen. Ethische Gründe liegen nicht vor, wenn der Antragsteller die Jagd selber ausübt, er einen Jagdschein beantragt hat oder er die Jagd auf einem anderen seiner Grundstücke erlaubt.

 

Der Verband der Jagdgenossenschaft und Eigenjagden Niedersachsen hat nun gegen die Entscheidung des Kreises Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Der Verband ist der Meinung, dass der Antragsteller „objektive Umstände“ nachweisen müsse. Er habe das Vorliegen einer ernsthaften und echten Gewissensentscheidung nachvollziehbar darzulegen. Diesen Nachweis habe der Antragsteller nicht glaubhaft erbringen können, berichtet Dr. von Katte.

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