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Krüsken betont Handlungsbedarf im Bodenrecht

Den Regelungsbedarf im landwirtschaftlichen Bodenrecht hat DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken betont. Gegenüber dem Pressedienst Agra Europe sprach sich Krüsken dafür aus, die bestehenden bodenrechtlichen Instrumentarien zu ergänzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Den Regelungsbedarf im landwirtschaftlichen Bodenrecht hat DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken betont. Gegenüber dem Pressedienst Agra Europe sprach sich Krüsken dafür aus, die bestehenden bodenrechtlichen Instrumentarien zu ergänzen. Ziel müsse es sein, den Vorrang für aktiv wirtschaftende Landwirte auf regionalen Bodenmärkten umzusetzen und wettbewerbsschädliche Eigentumskonzentrationen zu vermeiden.


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Mit Blick auf die Nicht-Erfassung von Anteilsverkäufen im Grundstückverkehrsgesetz räumt Krüsken eine rechtliche Lücke ein. „Wir brauchen eine Regelung“, so der Generalsekretär. Diese könne aber nicht darin bestehen, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen rechtlich genauso behandelt werde wie der Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke.


Nicht zuletzt die Diskussionen in Sachsen-Anhalt hätten gezeigt, „dass das eine große Herausforderung aus juristischer Sicht ist“. Die Vorstellungen der Länder und der Landesbauernverbände wiesen „in vielen, aber nicht in allen Punkten“ Übereinstimmung auf. Deshalb dauere der Diskussionsprozess dort weiter an.


Der DBV-Generalsekretär bekräftigte die Notwendigkeit, beim Grundstückverkehrsgesetz Vollzugsdefizite in den Ländern konsequent abzubauen. Bund und Länder sieht Krüsken zudem gefordert, bodenmarktpolitische Zielsetzungen präziser als bisher zu formulieren. Dann hätten die zuständigen Behörden und Gerichte klarere Maßstäbe für eine Versagung, wenn eine Veräußerung dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur widerspreche.


Klärungsbedarf bei KTG-Bodenverkäufen


Dringenden Klärungsbedarf mahnte Krüsken im Hinblick auf Flächenverkäufe der KTG Agrar in Brandenburg an. Fraglich sei beispielsweise, ob die Genehmigungsverfahren konsequent nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vollzogen worden seien. Der Generalsekretär plädiert für einen eindeutigen bodenpolitischen Vorrang für in der Region aktiv wirtschaftende Landwirte. Das scheine im vorliegenden Fall nicht angemessen berücksichtigt worden zu sein.


Der Verkauf von KTG Agrar-Flächen an Kapitalanlagegesellschaften entgegen den Zielsetzungen des Grundstückverkehrsrechts könne nicht die Zustimmung des Berufsstands finden, unterstreicht Krüsken. Er verweist zudem auf vielfältige Möglichkeiten, regionale Agrarstrukturen weniger anfällig für die Übernahme durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu machen. Dazu zählt er die Förderung von Betriebsübernahmen, aber auch des Anteilserwerbs an landwirtschaftlichen Unternehmen durch regional wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, um auf diese Weise nachrückenden jüngeren, qualifizierten Landwirten eine echte Einstiegschance zu bieten. Speziell mit Blick auf die Agrarstrukturen der neuen Länder sollte seiner Ansicht nach eine Abfindung von Alt-Gesellschaftern vorrangig in Boden statt in Geld ein zulässiges Verfahren sein.

 

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