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LBD Damme: Dioxin-Verfahren ausgebremst?

Letzte Woche sollte eigentlich vor dem Amtsgericht Vechta das Urteil im Prozess um den Dioxin-Skandal bei der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme (LBD) fallen. Der Anwalt des früheren LBD-Geschäftsführers Karl Tepe, Frank Roeser, überraschte jedoch mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

Lesezeit: 3 Minuten

Letzte Woche sollte eigentlich vor dem Amtsgericht Vechta das Urteil im Prozess um den Dioxin-Skandal bei der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme (LBD) fallen. Der Anwalt des früheren LBD-Geschäftsführers Karl Tepe, Frank Roeser, überraschte jedoch mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin Anette Klausing sowie gegen die Oberstaatsanwältin Susanne Böhm, die noch eine Anzeige vom gegnerischen Anwalt erhielt. Der Prozess wurde vertagt.


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Erste Entscheidung: Staatsanwältin entlastet


Fest steht nun: Die Strafanzeige gegen die Oberstaatsanwältin hat keine Folgen. Die Behörde in Oldenburg wird nicht gegen die Anklagevertreterin ermitteln. „Die Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für eine Rechtsbeugung“, sagte eine Behördensprecherin am Mittwoch. Anwalt Roeser hatte der Staatsanwaltschaft  staatliche Willkürjustiz vorgeworfen. Gegen Herrn Tepe werde einseitig ermittelt. Daher hatte er die Anwältin wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger und versuchter Rechtsbeugung angezeigt. Dieser Versuch war nun erfolglos. Auch den Befangenheitsantrag gegen Böhm lehnte die Oldenburger Staatsanwaltschaft ab.


Das Verfahren


Wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet, sind in dem Verfahren die zwei ehemaligen Geschäftsführer des Futtermittelherstellers Karl Tepe und Dr. Bernhard Brak angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, verseuchtes Futter ausgeliefert und als unbedenklich ausgewiesen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sollen sie aber bereits gewusst haben, dass die Fette des Lieferanten Harles und Jentzsch aus Schleswig-Holstein mit Dioxin belastet waren.

 

Tepe beteuerte in dem Verfahren seine Unschuld, berichtet die Zeitung weiter. Als kaufmännischer Geschäftsführer sei er für die Futtermittelherstellung nicht zuständig gewesen.

 

Sein Anwalt Roeser wirft Richterin Klausing unterdessen mangelnde Rechts- und Aktenkenntnis vor. Er listet in seinem Befangenheitsantrag verschiedene Formfehler auf. Da geht es beispielsweise um einen der Kernpunkte des Prozesses: Hat Karl Tepe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Futter ausgestellt und unterschrieben, als die Dioxin-Belastung längst bekannt war? Laut der Anklage hat er dies getan und dies auch gegenüber der Presse bereits zugegeben. Roeser bestreitet dagegen, dass es überhaupt eine Unterschrift gibt. Ihm werde ja untersagt, die Bescheinigung einzusehen.

 

In einem weiteren Punkt hält er der Richterin entgegen, dass sie die gesetzliche Regelung zur Mischfutterkontrolle nicht kenne. „Das ist mangelnde Rechtskenntnis“, erklärt Roeser. Ein weiterer Vorwurf geht an das niedersächsische Landesamt LAVES. Dieses habe ein wichtiges Papier nicht an das Veterinäramt in Vechta weiter gesandt.

 

Wie mit dem Befangenheitsantrag gegenüber der Richterin umgegangen wird, entscheidet nun Amtsgerichts-Direktorin Mechthild Beckermann. Sollte der Antrag angenommen werden, müsste die ganze Verhandlung wieder aufgerollt werden, heißt es. Ein neuer Richter müsste sich dann in den gesamten Prozess einarbeiten. Wird der Antrag abgelehnt, geht es am morgigen Freitag weiter. (ad)


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