Für die meisten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) bleiben die Beiträge 2016 unverändert oder erhöhen sich moderat. Die Beitragstabelle für Unternehmer verändert sich aufgrund gesetzlicher Vorgabe nur in der höchsten Beitragsklasse auf 577,45 Euro. Alle anderen Beitragsklassen bleiben unverändert, teilt die Sozialversicherung SVLFG mit.
Bei gleichen Betriebsverhältnissen wie im Vorjahr kommt es für etwa 40 % der Unternehmer wegen höherer Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2016 dennoch zur Einstufung in eine höhere Beitragsklasse. Beide Veränderungen finanzieren im Ergebnis die höheren Leistungsausgaben.
Auch 2016 verändert sich der Beitrag laut Beitragstabelle für die meisten Unternehmer durch das bis 2017 gültige Übergangsrecht und durch den Einsatz von Sondervermögen der ehemals selbstständigen regionalen landwirtschaftlichen Krankenkassen. Für die freiwillig Versicherten verändern sich die Beitragsklassenzuschneidung und die Beitragshöhe nach zweijähriger Stabilität. Im Vergleich zu allen anderen gesetzlichen Krankenkassen bleiben die Beiträge jedoch spürbar günstiger.
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