Nach vierjährigen Verhandlungen über eine komplette Neufassung des EU-Bio-Rechts gibt es nach wie vor große Meinungsunterschiede zu den Vorschlägen der EU-Kommission - sowohl bei den Mitgliedstaaten untereinander als auch zwischen Parlament und Kommission. Auch die im Trilog-Verfahren gefundenen Kompromisse werden von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der Bio-Branche aus vielen Gründen abgelehnt.
„Damit sind die Verhandlungen über die komplette Neufassung des EU-Bio-Rechts endgültig gescheitert“, sagt der Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ), Josef Wetzstein. „Ein sinnvoller Weg aus dieser Sackgasse kann nur gefunden werden, wenn auf der Basis des bestehenden EU-Bio-Rechts neu verhandelt wird. Nur so können die notwendige Rechtssicherheit für die Bio-Branche erhalten bleiben und einzelne Themen weiterentwickelt werden.“ Diese Haltung wird auch von den in der Agrarministerkonferenz vertretenen Bundesländern und dem Bundestag unterstützt.
„Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt muss nächste Woche im EU-Agrarrat eindeutig Stellung beziehen und sich für einen Neustart auf Basis des bestehenden EU-Bio-Rechts einsetzen“, so Wetzstein.