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Länder fordern Verbesserungen beim EU-Vorschlag gegen unlautere Handelspraktiken

Die Bundesländer wünschen sich Verbesserungen am Vorschlag der EU-Kommission gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Sie befürchten, dass sich damit weiterhin marktmächtige Teilnehmer durchsetzen könnten. Die geforderten Änderungen betreffen auch die Position der Unternehmen in der Milchverarbeitung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer wünschen sich Verbesserungen am Vorschlag der EU-Kommission gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Sie befürchten, dass sich damit weiterhin marktmächtige Teilnehmer durchsetzen könnten. Die geforderten Änderungen betreffen auch die Position der Unternehmen in der Milchverarbeitung.


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Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verbieten möchte, um Landwirte sowie kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen zu stärken. Der Richtlinienvorschlag sei ein wichtiger Beitrag zur grundsätzlichen Besserstellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette, heißt es in der am 8. Juni 2018 beschlossenen Stellungnahme.


Unterlegene Position von Privat- und Genossenschaftsunternehmen der Milchverarbeitung


Vor allem das geplante Verbot der verlängerten Zahlungsfristen und die Möglichkeit zu vertraulichen Beschwerden sowie die Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbote seien wirksame Maßnahmen zum Schutz unterlegener Lieferanten, so der Bundesrat. Entgegen der Kommission ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass neben kleinen und mittelständischen Unternehmen auch größere Marktteilnehmer von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind. So seien beispielsweise eine Vielzahl Privat- und Genossenschaftsunternehmen der Milchverarbeitung in einer vergleichbar unterlegenen Verhandlungsposition. Die Richtlinie solle sich auch auf solche Lieferanten erstrecken, fordert der Bundesrat. Entscheidendes Anknüpfungskriterium müsse daher die Marktmacht und nicht das Merkmal „Klein und mittelständisches Unternehmen (KMU)“ sein.


Überprüfung im Einzelfall verlangt


Darüber hinaus kritisiert er die Regelung, wonach Handelspraktiken bereits dann als gerechtfertigt gelten, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Auch solche Bedingungen könnten einseitig aufgezwungen worden und damit unlauter sein. In diesem Punkt halten die Länder eine Regelung für sachgerechter, die eine Einzelfallprüfung verlangt. Ähnlich argumentieren sie bei Zahlungen, die für die Lagerung von Lebensmittelerzeugnissen erhoben werden und die laut Richtlinienvorschlag der Vertragsfreiheit unterliegen sollen. Auch hier bestehe die Gefahr, dass sich der Käufer bei einem Marktungleichgewicht einseitig durchsetze, so die Länder weiter.


Beschwerdemöglichkeit auf alle Organisationen erweitern


Die Beschwerdemöglichkeit an die jeweilige Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaates sollte nach Ansicht des Bundesrates nicht nur Erzeugerorganisationen, sondern allen Organisationen und Vereinigungen von Lieferanten und Verkäufern zustehen.


Länder appellieren an Bundesregierung und EU-Kommission


Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme nun direkt an die Europäische Kommission und zusätzlich auch an die Bundesregierung. Die EU-Kommission hatte im April 2018 zum allerersten Mal Maßnahmen für ein Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorgeschlagen. Unzulässig sollen danach verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen sowie erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln sein. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung der neuen Verbote: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen.

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