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Länder lenken bei der Düngeverordnung ein

Die Länderagrarminister der Grünen geben ihren Widerstand für die Verabschiedung der Düngeverordnung auf. Dafür sagt der Bund eine Neuabgrenzung der roten Gebiete zu. Die gestellten Anträge für Verschärfungen der Düngeverordnung sollen damit entfallen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Länderagrarminister der Grünen geben ihren Widerstand für die Verabschiedung der Düngeverordnung auf. Dafür sagt der Bund eine Neuabgrenzung der roten Gebiete zu. Die gestellten Anträge für Verschärfungen der Düngeverordnung sollen damit entfallen.


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In einer erneuten Krisensitzung haben Bund und Länder am Donnerstag die Weichen für die Verabschiedung der Düngeverordnung am 31. März im Bundesrat gestellt. Das bestätigen alle Beteiligten gegenüber top agrar. „Jetzt steht einer gemeinsamen Verabschiedung am 31.3.2017 im Bundesrat nichts mehr im Wege“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. Der geschlossene Kompromiss bestätigt die Einigung zur Düngegesetzgebung, die Bund und Länder bereits im Januar 2017 erzielt hatten. „Ich hoffe, dass die Vernunft damit wieder zurück kehrt“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Franz-Josef Holzenkamp gegenüber top agrar.


Verschärfende Anträge werden fallen gelassen


Die beiden Agrarminister der Grünen, Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen und Christian Meyer aus Niedersachen versichern, dass sie ihre Anträge aus dem Umweltausschuss des Bundesrates nicht mehr weiter verfolgen wollen. Darin hatten sie zum Beispiel die Begrenzung der N-Düngung auf 120 kg/ ha für Gebiete, in denen das Grundwasser den Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter überschreitet (rote Gebiete), gefordert. Außerdem gab es Anträge, die eine Pflicht für eine Gülleausbringung mit Schleppschläuchen auf unbestellten Äckern, größere Abstände zu Gewässern oder Verschärfungen für Hanglagen vorsahen.


Bund gibt Abgrenzung roter Gebiete vor


Im Gegenzug hat die Bundesregierung den Ländern zugesagt, dass sie für die Abgrenzung der roten Gebiete mit hohen Nitratbelastungen einen bundesweiten Rahmen vorgibt, der sich an der Grundwasserverordnung orientiert. Ob das zu einer Ausweitung der roten Gebiete führen wird, ist derzeit laut dem Deutschen Bauernverband (DBV) noch nicht absehbar. An den Nitratgrenzwerten, die die roten Gebiete markieren, soll sich nichts ändern. Auch künftig gelten 50 mg/l Nitrat im Grundwasser für die Definition als rotes Gebiet. Bisher war die Abgrenzung dieser Gebiete für die Länder vorgesehen. Diese bekommen innerhalb des Rahmens, den der Bund nun setzen soll, aber Ermessensspielräume bei der Gebietskulisse und bei der Festsetzung von Gegenmaßnahmen. So müssen die Bundesländer dort mindestens drei von 14 verschärfenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergreifen. Meyer und Remmel stellten zur gestrigen Einigung mit dem Bund die rechtssichere Abgrenzung der roten Gebiete in den Vordergrund. „Der alte Vorschlag war zu vage und hätte nach Ansicht der Länder umfangreiche Klagewellen ausgelöst“, begründete Meyer sein Beharren auf dem Punkt. Laut Meyer wurde auch das Problem gelöst, wenn nur Teilflächen eines Betriebes in roten Gebieten liegen. Damit hätten Landwirte Planbarkeit und Kontrollbehörden Rechtssicherheit.


Wenig Auswirkungen weiterer Kompromisspunkte


Die weiteren Abstimmungen, die in der gestrigen Sitzung gelaufen sind, sind wohl eher redaktioneller Natur und haben wenige Auswirkungen auf die praktische Landwirtschaft. Meyer betonte als weiteren Punkt des gestrigen Kompromisses, dass Lücken bei der Bußgeldregelung geschlossen wurden. Die Union sieht dort aber keine Neuerungen im Vergleich zum Januar. Der Bußgeldrahmen war im schon Mitte März vom Bundesrat beschlossenen Düngegesetz auf maximal 150.000 € bei groben Verstößen festgesetzt worden. Außerdem sei der Bund laut Meyer bei der höheren Anrechnung von Stickstoffverlusten eingelenkt. Bei der Berücksichtigung von Stickstoffverlusten für die Düngebedarfsermittlung hat es wohl unterschiedliche Interpretationen der vom Bundeslandwirtschaftsministerium angesetzten Werte für unvermeidbare Futterverluste und Ausbringverluste gegeben, schätzt die Union.


Zusage für den Bundesrat mit Seitenhieb auf Stoffstrombilanz verbunden


Nun werden die am Donnerstag vereinbarten Korrekturen und Änderungen in den nächsten Tagen in Plenaranträge geschrieben, über die der Bundesrat dann gemeinsam mit dem Entwurf zur Düngeverordnung am 31. März abstimmen wird. Die Grünen Länder mahnten den Bund noch an, die Verordnung für die Stoffstrombilanz, ehemals Hoftorbilanz, noch vor der Sommerpause vorzulegen. Diese hatten Bundestag und Bundesrat im verabschiedeten Düngegesetz für viehstarke Betriebe ab 2018 und für alle anderen ab 2023 festgeschrieben. Es fehlen allerdings noch die konkreten Bilanzierungsdaten, die Betriebe anwenden müssen und auch die Festlegung auf Kalender- oder Wirtschaftsjahr, die die Verordnung liefern soll. Die Grünen hatten für alles ein höheres Tempo gefordert.

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