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Länder wollen GAK-Öffnung für Erhalt der biologischen Vielfalt

Die Diskussion um eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bekommt eine zusätzliche Note. Die GAK soll sich nicht nur für die ländliche Entwicklung öffnen, sondern auch für Fördermaßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Diskussion um eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bekommt eine zusätzliche Note. Der Umweltausschuss des Bundesrates hat sich dafür ausgesprochen, die GAK nicht nur für die ländliche Entwicklung zu öffnen, sondern auch für Fördermaßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt.


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Der Umweltausschuss empfiehlt ebenso wie der Agrarausschuss der Länderkammer, die derzeitige Beschränkung der GAK-Förderung auf Maßnahmen mit agrarstrukturellem Bezug aufzuheben. Allerdings soll der Bund dem Umweltausschuss zufolge künftig den Ländern nicht nur Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, sondern auch zum Schutz der Biodiversität anteilig erstatten. Dazu schlägt der Ausschuss eine entsprechende Änderung von Artikel 91 a Grundgesetz vor.


Es gilt als offen, ob die Empfehlung im Plenum des Bundesrates eine Mehrheit finden wird. Immerhin sechs Länder haben der Vorlage im Umweltausschuss nicht zugestimmt. Die Länderkammer wird in ihrer Sitzung am 6. Juli zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes Stellung nehmen.

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