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Landgesellschaften für Erhalt der Regelförderung im AFP

Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hat seine Forderung nach Erhalt einer Regelförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hat seine Forderung nach Erhalt einer Regelförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bekräftigt. „Mindestens 20 % bis 25 % Zuschussförderung solle auch dann gewährt werden, wenn Tierhalter bei ihren Bauvorhaben keine baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung nachweisen“, sagte BLG-Geschäftsführer Karl-Heinz Goetz vergangene Woche auf der EuroTier in Hannover.


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Darüber hinaus hält Goetz weiterhin Zusatzförderungen denkbar. Eine Konzentration der Förderung auf besonders tiergerechte Vorhaben sei aus Sicht der Landgesellschaften nicht sachgerecht. „Der Bau tierartgerechter Ställe ist für die Landgesellschaften eine Selbstverständlichkeit“, so der BLG-Geschäftsführer. Nahezu alle von den Landgesellschaften betreuten Bauvorhaben erfüllten die derzeitigen Anforderungen, wie sie in Anlage 1 des AFP festgelegt seien.


Goetz wies darauf hin, dass in der Schweinehaltung der zusätzliche Förderzuschuss von 5 % für tierartgerechte Haltung kaum mehr in Anspruch genommen werde, weil sich die zusätzlichen Investitionskosten nicht rechneten. „Sollten nur noch Ställe mit besonders tiergerechter Haltung gefördert werden, dürfte das das Aus bedeuten für viele Ferkelerzeuger, die wachsen wollen“, heißt es in einer Erklärung des BLG.


Einer BLG-Umfrage bei seinen Landgesellschaften zufolge spiele die aktuelle Diskussion um ein mögliches Ende der Regelförderung im AFP bei den Landwirten vor Ort „offenbar noch keine Rolle“, erklärte Goetz. (AgE)


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