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Landgesellschaften warnen vor Aufweichung der Privilegierung

Vor einer Einschränkung der Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich warnt der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß. Er bezeichnete die Privilegierung als unverzichtbar für die Zukunft der Tierhaltung in Deutschland.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor einer Einschränkung der Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich warnt der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß. Er bezeichnete die Privilegierung als unverzichtbar für die Zukunft der Tierhaltung in Deutschland. „Die Schaffung von Standortverhinderungsrechten ist der ländlichen Entwicklung abträglich”, so der BLG-Vorsitzende. Seiner Auffassung nach gibt es für die Standortsteuerung ausreichende Instrumente im Baurecht. Diese erforderten aber eine aktive Gestaltung. Gleichzeitig mahnt Boß die Erarbeitung von Strategien an, um die zunehmenden Akzeptanzprobleme bei Investitionen in Stallbauten, aber auch in Biogas- und Windenergieanlagen zu überwinden.


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Unterdessen hält die Kritik aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand an der vorgesehenen Änderung der Privilegierung im Zuge der anstehenden Novelle des Baugesetzbuchs an. Der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Tietböhl, appellierte gestern an die Agrarminister der Länder, bei ihrer Konferenz in Suhl ein Signal zur Beibehaltung der geltenden Regelungen auszusenden. Gleichzeitig kritisierte der Verbandspräsident die Schweriner Regierungsparteien SPD und CDU, weil sie sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine Verschärfung der Vorschriften für Tierhaltungsanlagen aussprechen. Damit würden dringend benötigte Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern und Wertschöpfung behindert, erklärte Tietböhl. Das Baurecht sei ungeeignet, vermeintliche Probleme des Dünge- und Umweltrechtes zu lösen. (AgE)

 

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