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Landjugend-Vorstoß zur Hofabgabeklausel stößt auf Kritik

Dem aktuell vom Bund der Deutschen Landjugend veröffentlichten Positionspapier „Forderungen für die gemeinsame Agrarpolitik nach 2020“, begegnet der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel mit Ablehnung.

Lesezeit: 2 Minuten

Dem aktuell vom Bund der Deutschen Landjugend veröffentlichten Positionspapier „Forderungen für die gemeinsame Agrarpolitik nach 2020“, begegnet der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel mit Ablehnung. In dem Papier fordern die Landjugendvertreter, dass Direktzahlungen nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gewährt werden sollten, um einen Anstoß zum Generationenwechsel zu geben. Kritiker Heinrich Eickmeyer findet, dass die Landjugendvertreter gerade mit diesen Forderungen den Konflikt zwischen Jung und Alt schüren.

 

Abgabe-Bereitschaft könnte sinken, statt steigen


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Generell kritisiert Eickmeyer den bisherigen staatlichen Eingriff in das Eigentum der Landwirte, das es in keinem anderen Land Europas gebe. Von den 200.000 landwirtschaftlichen Betriebsleitern hätten nur weniger als 30 Prozent einen Hofnachfolger. In einer Beispielrechnung führt er an, wie die Kürzung der GAP-Mittel ab Rentenbeginn für diese Betriebsleiter aussähe:  320 €/ha in NRW x 8 ha = 2.560 Euro, die nach Ansicht des Arbeitskreissprechers wohl der Hofnachfolger als Ausgleich des finanziellen Nachteils berappen müsste.


Eickmeyers Meinung nach kämen auch Landwirte, die einen Hofnachfolger haben, mit der üblichen Pacht und Teilrente im Alter nicht über die Armutsgrenze von circa 900 Euro pro Monat hinaus. Den übrigen etwa 140.000 landwirtschaftlichen Betriebsleitern ohne Hofnachfolger würde der geschaffene Anreiz der Rückbehaltsfläche in Höhe von acht Hektaren wieder genommen, so dass die Abgabebereitschaft sinken würde.

 

Landjugend Vorschlag beschleunige Strukturwandel


„Diese Landjugend-Vertreter sprechen die Wahrheit nach dem Satz „Jugendmund spricht Herzengrund“ aus: Ihnen geht es offenbar nicht mehr um den Geist des Gesetzes von 1957, also um einen früheren Generationswechsel auf den Höfen an jüngere wirtschaftswillige Betriebsleiter, sondern um Flächen für die Großbetriebe und damit für die Beschleunigung des Strukturwandels“, so der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel in seiner Pressemitteilung. Der Arbeitskreis fordert, die Hofabgabeklausel im Alterssicherungsgesetz (ALG) ersatzlos zu streichen.

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