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Landjugend für Ausstieg aus dem Zwei-Säulen-System

Der Bund der Landjugend (BDL) hat in einem Positionspapier zur Agrarreform 2020 klargestellt, dass es ein einfaches «Weiter so!» mit dem Jugendverband nicht gebe. "Das EU-Fördersystem muss zu den Herausforderungen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft passen und nicht umgekehrt“, so Christoph Daun.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bund der Landjugend (BDL) hat in einem Positionspapier zur Agrarreform 2020 klargestellt, dass es ein einfaches «Weiter so!» mit dem Jugendverband nicht gebe. "Das EU-Fördersystem muss zu den Herausforderungen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft passen und nicht umgekehrt“, so Christoph Daun. Der stellvertretende BDL-Vorsitzende mahnt deshalb die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union an.


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„Wir Junglandwirte wollen die Zukunft der Landwirtschaft nachhaltiger gestalten und dafür sorgen, dass die langfristige Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln genauso gesichert ist wie unsere Kulturlandschaften“, so der BDL-Vize. Doch das Zwei-Säulen-System mit flächengebundenen Direktzahlungen setzt andere Schwerpunkte und hat darum aus Sicht der größten deutschen Junglandwirteorganisation seine Halbwertzeit erreicht.


„Die Flächenprämie wird häufig an den Verpächter durchgereicht. Sie lässt die Pachtpreise steigen, während die Höhe der Direktzahlungen sinken wird“, benennt Christoph Daun eine der Schwächen des Systems. Hinzu komme, dass landwirtschaftliche Flächen oft ausschließlich für den Erhalt der Prämien bewirtschaftet werden und für die eigentliche Produktion nicht mehr zur Verfügung stehen. „Darum brauchen wir eine grundsätzliche Neugestaltung der GAP. Sie muss zielorientierter und weniger durch Maßnahmen gesteuert sein“, beschreibt er die Vorstellungen des BDL.


„Das Wichtigste ist, dass das Geld da ankommt, wo es zum Landwirtschaften gebraucht wird: beim Landwirt also“, stellt Daun klar. „Dazu muss die viel diskutierte Aussage «Öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen» mit Inhalt gefüllt und weiterführende ökologische Leistungen der Betriebe auf freiwilliger Basis entlohnt werden, um eine echte Alternative oder einen weiteren Betriebszweig darzustellen“, sagt er.


Aus BDL-Sicht würde diese Zahlung ordnungsrechtliche Maßnahmen nahezu überflüssig machen. „Wir setzen damit auf Freiwilligkeit und ein wirkliches Anreizsystem statt auf noch mehr Ordnungsrecht und Bürokratie“, ergänzt der Junglandwirt. Dafür müssten alle ökologischen Leistungen - egal ob zum Biodiversitäts-, Umwelt- oder Klimaschutz - eines Betriebs bemessen und regionale Unterschiede zwingend berücksichtigt werden, heißt es im aktuellen BDL-Positionspapier „Forderungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach2020.“ „Das garantiert einen tatsächlichen Mehrwert der Leistungen für die Umwelt“, betont Daun.


Dennoch dürfe das neue System nicht zu einer Vielzahl neuer Maßnahmen führen. Vielmehr müssten die Wertigkeiten dieser Leistungen wissenschaftlich fundiert beurteilt, statt durch politische Zwecke motiviert sein, macht der BDL in seinem Positionspapier deutlich. „Bei allem darf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit an keinem Punkt in Frage gestellt werden“, schiebt der Junglandwirt nach.


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