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Landtag in Niedersachsen verabschiedet neues Jagdgesetz

Der niedersächsische Landtag hat Maßnahmen zur Schwarzwildjagd im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in dem Bundesland auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten von SPD, CDU und AfD stimmten für den vorliegenden Entwurf der rot-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes.

Lesezeit: 3 Minuten

Der niedersächsische Landtag hat Maßnahmen zur Schwarzwildjagd im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in dem Bundesland auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten von SPD, CDU und AfD stimmten für den vorliegenden Entwurf der rot-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes.


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Bei einem Seuchenausbruch ist es laut Ressortangaben künftig unter anderem möglich, den Elterntierschutz bei Schwarzwild aufzuheben. Ferner könnten Schalldämpfer für Jagdwaffen erlaubt werden. Außerdem könne es zugelassen werden, dass von einem Ansitz aus geschossen werde, der auf der Ladefläche eines Fahrzeugs montiert sei. Allerdings müsse dieses dabei stehen; Schüsse aus einem fahrenden Auto seien weiterhin verboten.


Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast im Landtag die Novelle als „einen tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten“ verteidigt. Mit dem Gesetzentwurf wolle man rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Prävention schaffen und zugleich Vorbereitungen für den Fall eines ASP-Ausbruchs treffen.


„In Zeiten einer erhöhten Gefahr des Ausbruchs einer Wildseuche müssen schon vorbeugend mit einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage sachliche Verbote eingeschränkt werden können“, sagte Otte-Kinast. Dies sei auf die tatsächlich relevanten Verbote beschränkt worden. Werde der Ausbruch der ASP amtlich festgestellt, gebe es weitere Verbote, die eingeschränkt werden müssten, um im dann einzurichtenden gefährdeten Gebiet kurzfristig möglichst alle Wildschweine zu erlegen.


Aus Sicht des Jagdexperten der CDU-Landtagsfraktion, Uwe Dorendorf, ist das neue Jagdgesetz „gut und ausgewogen“. Mit der Erlaubnis, Fahrzeuge mit Ansitzeinrichtung zu nutzen, sei die Sicherheit bei Erntejagden erhöht worden. Zudem dürfe auf Anordnung eine beschränkte Jagd auch auf befriedeten Gebieten und jagdbezirksfreien Grundflächen erfolgen.

 

Rechtssicherheit schaffen


Darüber hinaus wurde das Jagdgesetz im Hinblick auf die Bejagung der Nutria geändert. Laut Otte-Kinast wurde der Elterntierschutz bei der invasiven Biberratte aufgehoben. Anders sei eine intensive Bejagung nicht umsetzbar, da sich die Nutria nahezu ganzjährig fortpflanze, so die Ministerin. Gleichwohl solle mit der Regelung nicht die gezielte Bejagung der Elterntiere im Vordergrund stehen, sondern das rechtssichere Handeln des Jagenden in seinem öffentlichen Auftrag, falls ein zur Aufzucht erforderliches Elterntier erlegt werde, hob die Ministerin hervor.


Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Hermann Grupe, forderte, „dass die Nutria wirkungsvoll bejagt und möglichst ausgerottet wird“. Das Jagdrecht verbiete allerdings die Bejagung durch spezielle Biberrattenjäger. Die logische Konsequenz daraus könne nur sein, dass Biberratten aus dem Jagdrecht in das Schädlingsbekämpfungsrecht aufgenommen werden müssten. Als „absurd“ bezeichnete der Liberale den Vorschlag der rot-schwarzen Landesregierung, Biberrattenjäger zukünftig den Jagdschein machen zu lassen.

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