Das Landvolk Niedersachsen sieht im Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen keinen Fortschritt in der Diskussion über das Tierwohl in der Nutztierhaltung. Der Gesetzgeber hat für die Tierhalter bereits ein umfangreiches Regelwerk etabliert, es reicht vom Stallbau über Tierhygiene und Fütterung bis hin zur Gesundheitsvorsorge und Schlachtung. Hier gelten für Deutschland im internationalen Vergleich ausgesprochen hohe Standards, denen sich die Tierhalter auch mit ihrem Berufsethos verpflichtet fühlen.
Über die Einhaltung des Tierschutzrechts wachen die zuständigen Behörden. Deren Kompetenz und Sachverstand würde mit der Einführung des Verbandsklagerechts angezweifelt und steht für ein Misstrauen des Landes in die eigene Verwaltung.
Zudem befürchtet das Landvolk Niedersachsen ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit für die Nutztierhalter. Die Erfahrung im Nachbarland Nordrhein-Westfalen habe gezeigt, dass das Verbandsklagerecht sogar Genehmigungsverfahren für besonders tierwohlorientierte Neu- und Umbauten von Ställen erheblich verzögert. Damit würde das Verbandsklagerecht gesellschaftlich geforderte Anpassungen durch die Landwirte behindern, so der Bauernverband.
Die Rechtsunsicherheit werde zudem viele gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, die unnötig Geld, Nerven und vor allem viel Zeit kosten. Das Landvolk Niedersachsen hinterfragt, ob dem Land Niedersachsen überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines solchen Verbandsklagerechts zukommt. Die Tierhalter möchten einen offenen Austausch über die weitere Entwicklung der Nutztierhaltung führen, dazu bedarf es eines steten Dialogs mit der Politik und den Tierschutzorganisationen und einer verlässlichen Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden. Das Verbandsklagerecht schafft hingegen ein Klima des Misstrauens und wird von den Tierhaltern als weitere Gängelung empfunden, heißt es bei der Berufsvertretung.