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Landwirte beim Hochwasserschutz früh einbinden

Bayern will die Belange der Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke beim beschleunigten Ausbau von Hochwasserschutzvorhaben frühzeitig einbinden und wird dazu an den insgesamt sieben Bezirksregierungen im Freistaat zusammen 18 Stellen für die Landwirtschaftsverwaltung einrichten.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayern will die Belange der Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke beim beschleunigten Ausbau von Hochwasserschutzvorhaben frühzeitig einbinden und wird dazu an den insgesamt sieben Bezirksregierungen im Freistaat zusammen 18 Stellen für die Landwirtschaftsverwaltung einrichten. Das hat der Ministerrat in München beschlossen.


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Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hierzu weiter mitteilte, soll durch die Maßnahme das Vertrauen derjenigen Grundeigentümer gestärkt werden, deren Flächen für den Hochwasserschutz gebraucht werden. Das vom bayerischen Kabinett im Juni verabschiedete Hochwasser-Aktionsprogramm 2020plus könne nur im Konsens mit den Eigentümern umgesetzt werden. Dazu müsse die Land- und Forstwirtschaft bereits vor dem ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahren beteiligt werden.


Die Schaffung der Stellen wird nach Aussage Brunners rasch veranlasst. Der größte Teil des zusätzlichen Personals soll in den von Hochwasser besonders gefährdeten Regierungsbezirken Ober- und Niederbayern sowie Schwaben angesiedelt werden. Im laufenden und kommenden Jahr sollen jeweils sieben, 2015 weitere vier Stellen eingerichtet werden. Alle Stellen werden Ressortangaben zufolge bis 2020 befristet. In der Sitzung des Kabinetts ging es auch um die finanzielle Bewältigung des Juni-Hochwassers und die Umsetzung von Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz.


Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) forderte anlässlich eines Besuchs von Ministerpräsident Horst Seehofer und Umweltminister Marcel Huber in Niederalteich und Fischerdorf, Grundstücke des Bundes für den Hochwasserschutz einzusetzen. Das könnte landwirtschaftliche Betriebe entlasten.


Steuerliche Erleichterungen


In der Kabinettssitzung unterstrich Seehofer gemeinsam mit Wirtschaftsminister Martin Zeil, dass den Hochwassergeschädigten im Freistaat bereits schnell und unbürokratisch geholfen worden sei. Finanzminister Markus Söder berichtete, Bayern habe als Soforthilfe Anfang Juni insgesamt 150 Mio Euro zur Verfügung gestellt.


Die von der Flut Betroffenen, die nach ersten Schätzungen in Bayern Schäden in Höhe von zusammen rund 1,3 Mrd Euro erlitten hätten, könnten außerdem mit Zahlungen im Rahmen der Aufbauhilfeprogramme rechnen. Bund und Länder finanzierten gemeinsam den nationalen Aufbauhilfefonds, der mit insgesamt 8 Mrd Euro ausgestattet werde.


Erwartete Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds in Höhe von 360 Mio Euro flössen ebenfalls in den Fonds und kämen je zur Hälfte Bund und Ländern zugute, erläuterte Söder. Weil der Bund die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds aber erst ab Inkrafttreten der Aufbauhilfeverordnung und des Wirtschaftsplans ausgeben werde, gehe Bayern bei Bedarf in Vorleistung und stelle zur Überbrückung die erforderlichen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung. Den Hochwassergeschädigten würden neben unmittelbaren finanziellen Unterstützungen auch steuerliche Erleichterungen gewährt, etwa Sonderabschreibungen für Ersatzbeschaffungen von Maschinen. (AgE/ad)

 

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