Für die Dichtheitsprüfungen von Anschlüssen an Kleinkläranlagen müssen die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für die Einleitung in das öffentliche Kanalsystem. Das Problem sei bisher, dass landwirtschaftliche Betriebe besonders von der Umsetzung der Regelung zur Dichtheitsprüfung betroffen seien, schrieben die Bauernverbände RLV und WLV an die politischen Entscheidungsträger in Nordrhein-Westfalen.
„Die Abwassersysteme auf historisch gewachsenen Bauernhöfen sind in der Regel deutlich länger. Zudem sind diese aufgrund der Entstehung der Hofgebäude zum Teil unterschiedlich alt und oftmals mit Kleinkläranlagen verbunden. Bereits die Überprüfung der Dichtheit der bestehenden Anlage ist daher deutlich umfangreicher und komplizierter, so dass die Kosten für die Überprüfung der Hofstellen unserer Mitgliedsbetriebe deutlich höher sind als für die ansonsten übliche Wohnbebauung“, zeigen die Verbände die Betroffenheit auf.
Gleichzeitig sehen die Verbände einen Handlungsbedarf, sowohl für den Sanierungszeitraum als auch für den Sanierungsumfang eine echte Härtefallregelung zu erlassen. Insbesondere bei denkmalgeschützten und älteren Gebäuden könne nicht selten eine technische Unmöglichkeit für eine Sanierung bestehen. Letztlich könnten auch aus sozialen Belangen heraus wirtschaftliche Härtefälle entstehen. Denn bei einem Sanierungsaufwand von mehreren 10 000 Euro drohe sogar eine Existenzgefährdung. Dies stehe dem in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Abwägungsprozess, wonach Maßnahmen zum Schutz des Wassers auch wirtschaftlich verhältnismäßig sein müssen, entgegen.
Mit Blick auf die Förderangebote für kommunale Abwassersysteme oder für die sondergesetzlichen Wasserverbände ist es nach Angaben der beiden Verbände – wenn man das System der Dichtigkeitsprüfung überhaupt für angemessen hält – daher nur folgerichtig, zukünftig auch bei den privaten Abwasseranlagen eine umfangreiche Förderung der Begutachtung und der Sanierung auf den Weg zu bringen. (ad)
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