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DBV distanziert sich von Straathof

Der DBV hat sich von Tierrechtsverstößen, wie sie dem niederländischen Schweinehalter Adrianus Straathof vorgeworfen werden, klar distanziert. DBV-Sprecher Dr. Michael Lohse bestätigte, dass Straathof kein Mitglied in einem Landesbauernverband sei und somit weder von einem LBV noch vom DBV juristisch beraten werde.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich von Tierrechtsverstößen, wie sie dem niederländischen Schweinehalter Adrianus Straathof vorgeworfen werden, klar distanziert. Zuletzt war der Verband in einem Kommentar für seine defensive Haltung kritisiert worden.


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DBV-Sprecher Dr. Michael Lohse bestätigte am vergangenen Freitag, dass Straathof kein Mitglied in einem Landesbauernverband (LBV) sei und somit weder von einem LBV noch vom DBV juristisch beraten werde. Man habe auch keinen Einblick in die Akten. Lohse betonte, für eine Landwirtschaft, wie sie Straathof vorgeworfen werde, stehe der DBV nicht. Das werde allein durch das Leitbild Nutztierhaltung des Verbandes deutlich.


Zuvor hatte der Bauernverband Sachsen-Anhalt hervorgehoben, dass Straathof und seine Unternehmen keine Mitglieder seien. Wer bestehende Gesetze derart überreize und sich damit einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber anderen Nutztierhaltern verschaffe, werde keinen Rückhalt seiner Berufskollegen erfahren. Alle Schweinehalter dieser Größe auf gleiche Ebene zu stellen und als „ungewollt” zu klassifizieren, lehnt der Landwirtschaftliche Berufsstand in Sachsen-Anhalt aber ab. Kontrollberichte der Behörden ergäben keinen Zusammenhang zwischen Bestandsgröße und festgestellten Mängeln.


Der Landkreis Jerichower Land hatte in der vorvergangenen Woche ein Tierhaltungsverbot gegen Straathof verhängt und dies mit zahlreichen Verstößen gegen die Tierhaltungsbedingungen begründet. Der Niederländer legte jedoch Einspruch beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein, so dass die Betriebe zunächst weiterarbeiten konnten. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass das Tierhaltungsverbot sofort vollziehbar sei, erklärte der Niederländer in der vergangenen Woche nun seinen Rücktritt als Geschäftsführer.


Klare Positionierung gewünscht


Da sich das ausgesprochene Tierhaltungsverbot auf Straathof als Person bezieht, nicht jedoch auf seine Firmen als juristische Personen, können die Betriebe nun trotz der Zwischenverfügung weiterarbeiten.


Unterdessen war Straathof auch Thema im Bundestag. Der agrarpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Friedrich Ostendorff, hatte nach Auswirkungen durch einen möglichen Produktionsstopp und an Straathof gezahlte Investitionsbeihilfen gefragt.


Agrar-Staatssekretär Peter Bleser teilte mit, dass der Bundesregierung keine amtlichen Zahlen zur Gesamtproduktion der Betriebe von Straathof an Ferkeln, Läufern und Mastschweinen vorlägen. Sie könne daher keine Angaben dazu machen, welche mengen- und preismäßigen Auswirkungen ein Produktionstopp auf dem Markt haben würde. Sollten die in der Presse angegeben 1,5 Millionen Tiere jedoch stimmen, geht Bleser von einem Marktanteil der Staathof-Betriebe von lediglich 2,5 % aus, weshalb er keine Marktstörungen erwarte.


Dem Bund liegen Bleser zufolge auch keine Informationen zu einzelnen Agrarinvestitionsförderungsprogrammen (AFP) vor, weshalb er keine Aussagen zur Förderung von Straathof-Betrieben machen könne. Die Länder gäben lediglich aggregierte Daten an den Bund weiter. Mögliche Erkenntnisse durch Einsichten in die entsprechenden Listen wollte der Parlamentarische Staatssekretär unter Hinweis auf den Datenschutz indes nicht geben. Ostendorff zeigt sich von der Datenlage enttäuscht und warf der Regierung vor, „anscheinend aus den Vorfällen bei Straathof nichts gelernt“ zu haben. Er hätte eine klare Positionierung und Distanzierung erwartet, so der Agrarsprecher.


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