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Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neue Beiträge ab 2017

Der höchste Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) wird auch weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen liegen. Die Beitragstabelle der LKK für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige bleibt im kommenden Jahr erneut nahezu unverändert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der höchste Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) wird auch weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen liegen. Das hat die LKK am Freitag mitgeteilt.


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Die Beitragstabelle der LKK für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige bleibt im kommenden Jahr erneut nahezu unverändert. Nur der Beitrag in Klasse 20 ist wegen gesetzlicher Vorgaben auf 598,76 Euro anzuheben. Bei gleichen Betriebsverhältnissen wird sich die Beitragsklasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige zum 1. Januar 2017 dennoch in einigen Fällen ändern. Dies ist auf angehobene Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2017 zurückzuführen.


Beim Beitragsmaßstab „korrigierter Flächenwert“ wird grundsätzlich die Flächengröße mit dem Hektarwert (= Flächenwert) und mit dem aktuellen Beziehungswert der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft vervielfältigt. Grundlage der Verordnung sind die Buchführungsergebnisse von über 11.000 Unternehmen und jeweils fünfjährige Durchschnittswerte. Der Flächenwert wird so in ein Ersatzeinkommen umgerechnet. Danach erfolgt eine Zuordnung zu den Beitragsklassen.


Die Beiträge für mitarbeitende Familienangehörige belaufen sich unverändert auf 50 Prozent des Unternehmerbeitrages. Sind sie unter 18 Jahre alt oder befinden sich in der Ausbildung, beträgt der Beitrag weiterhin 25 Prozent vom Unternehmerbeitrag.


Für fast 92 Prozent der Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen gelten 2017 letztmalig Übergangsregelungen. Hierzu wurden bereits mit der Beitragsrechnung für 2014 sogenannte Angleichungssätze gebildet. Sie stellen sicher, dass der Beitrag bis 2017 in gleichmäßigen Stufen an das zum 1. Januar 2014 vereinheitlichte Beitragsrecht herangeführt wird. Nur in den wenigen Fällen eines Mitgliedschaftsbeginns nach 2013 ist keine Angleichung zu beachten.


Darüber hinaus wird in bestimmten Fällen - wie bereits in den Vorjahren - der Beitrag durch den Einsatz von Sondermitteln ermäßigt.


Die Beitragstabelle für freiwillig Versicherte bleibt 2017 unverändert. Damit sind die Beiträge auch künftig im Vergleich zu allen anderen gesetzlichen Krankenkassen spürbar günstiger.


Zur Finanzierung der zum 1. Januar 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II verbesserten Leistungen erhöht sich der Beitrag zur Pflegekasse kraft Gesetzes. Der Beitragszuschlag für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige beträgt 16,2 Prozent (Kinderlose 17,79 Prozent). Für die übrigen versicherten Personen erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) der beitragspflichtigen Einnahmen.


Die Beitragsrechnungen werden Anfang Januar 2017 übersandt. Die freiwillig Versicherte erhalten voraussichtlich noch im Dezember 2016 ihre Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Fragen zum Thema will die Versicherung per E-Mail unter versicherung@svlfg.de beantworten.

 

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