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Landwirtschaftliche Nutzflächen sind kein Hundeklo

Viele Landwirte, gerade in siedlungsnahen Regionen, klagen immer häufiger darüber, dass auf ihren Flächen zunehmend Hunde frei umherlaufen und der Hundekot zum immer größeren Ärgernis wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Viele Landwirte, gerade in siedlungsnahen Regionen, klagen immer häufiger darüber, dass auf ihren Flächen zunehmend Hunde frei umherlaufen und der Hundekot zum immer größeren Ärgernis vor allem für Milchviehbetriebe und Gemüsebauern wird.


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Vor diesem Hintergrund weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau noch einmal auf die grundsätzliche Rechtslage hin und bittet die Hundebesitzer, die Interessen der Landwirte hinsichtlich ihrer Nutzflächen zu respektieren, insbesondere Hundekot aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.


Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung grundsätzlich gestattet ist. Diese Formulierung führte schon häufig zu Missverständnissen, weil Wiesen, die als Weide oder zur Gewinnung von Heu genutzt werden ebenso wie abgeerntete Ackerflächen eben nicht als „ungenutzt“ in dem beschrieben Sinne anzusehen sind. Denn Landwirte nutzen ihre Flächen regelmäßig das ganze Jahr über, sodass schon vor diesem Hintergrund entgegen weit verbreiteter Meinung gerade kein „Recht des Hundebesitzers“ besteht, dass er beziehungsweise seine Hunde die Flächen zu Freizeitzwecken betreten dürfen.


Besonders problematisch ist die Situation dann, wenn auf den Flächen eine Vielzahl an Hunden angetroffen wird. Solches ist gerade zur Ferienzeit zu beobachten, wenn Anbieter von „Hundepensionen“ die Tiere in der Landschaft ausführen und dabei wie selbstverständlich auch landwirtschaftliche Flächen als Auslauf nutzen.


Unabhängig von der Frage, ob es sich bei einer bezahlten Hundepension in den Sommermonaten überhaupt um eine eventuell zulässige Freizeitnutzung handelt – was sicher diskussionswürdig ist – bedarf das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen formaljuristisch gesehen eigentlich immer der Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters.


Nun ist es keineswegs so, dass ein Hund, der über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche läuft, generell unerwünscht ist. Viele Landwirte sind selbst Hundehalter und wissen um den Bewegungsdrang der Vierbeiner. Allerdings sollten Hundebesitzer darauf achten, dass beispielsweise eingezäunte Flächen mit Tieren (Schafe, Kühe) oder sichtbar als Mähweide genutzte Flächen auf jeden Fall für Hunde tabu sind. Zum Einen könnten die Nutztiere dadurch aufgeschreckt werden, zum Anderen kann Hundekot auf den Weiden im Falle der Mahd im Futter durchaus problematisch sein.


Grundsätzlich besteht eine gewisse Gefahr, dass durch einen bestimmten Erreger (Neospora Caninum), der gelegentlich im Hundekot zu finden ist, Fehlgeburten bei Rindern ausgelöst werden können. Noch viel wichtiger dürfte jedoch der hygienische Aspekt sein, der mit Hundekot verbunden ist. Denn gerade bei Mähwiesen versteht es sich von selbst, dass Hundekot im Heu nicht gerade positive Auswirkungen auf die Kühe hat.


Eine landwirtschaftliche Nutzfläche ist kein Hundeklo! Sauberes Futter ist für landwirtschaftliche Nutztiere von enormer Bedeutung. Es versteht sich von selbst, dass zur Erzeugung hochwertiger Lebensmittel auch hochwertiges und sauberes Futter notwendig ist. Mit Kot verunreinigte Silage erfüllt diese Anforderung ebenso wenig wie Verunreinigungen durch achtlos weggeworfene Becher, Flaschen, Tüten etc. Prinzipiell gelten die gleichen Grundsätze auch für Obst- und Gemüseanbauflächen sowie für Weinberge. Kein Verbraucher will Hundekot im Salat oder Blumenkopf und Winzer können vor allem zur Erntezeit gerne auf unerwünschte Tretminen verzichten.


Wenn dann doch einmal Hundekot anfällt, so dürfte es für die Hundebesitzer selbstverständlich sein, diesen mittels eigenen oder an vielen von den Kommunen bereitgestellten Stationen erhältlichen speziellen Kotbeuteln aufzunehmen und zu entsorgen. Entsorgen heißt in diesem Zusammenhang jedoch nicht, die Tüte möglichst weit vom Weg weg auf die Wiese, in den Wald oder in den Bach zu werfen, sondern in den dafür vorgesehen Mülleimern fachgerecht zu entsorgen. Nicht nur bei Tag, sondern auch bei Dämmerung oder gar in der Nacht …


Leider ist es nicht so, dass alle Hundehalter achtsam mit dem Eigentum anderer und den landwirtschaftlichen Nutzflächen umgehen. Obwohl durchaus die meisten Hundehalter landwirtschaftliche Flächen respektieren und im Zweifel das Gespräch mit dem Landewirt suchen, ob Gründe entgegenstehen, wenn Hunde über die Flächen laufen, so sind es häufig einzelne Hundehalter, die die Konflikte mit den Landwirten befeuern. Daher sollte auch jeder Hundebesitzer, der bei seinen „Kollegen“ entsprechende Missstände feststellt, sich nicht scheuen, diesen anzusprechen und die Einhaltung bestimmter grundlegender Regelungen im Miteinander zwischen Landwirtschaft und Hundebesitzer einzufordern.

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